Vox hat am 28. Oktober 2026 eine Strafanzeige gegen den Subdelegierten der Zentralregierung in Zamora, Ángel Blanco, eingereicht. Die Anzeige richtet sich zudem gegen weitere Verantwortliche der Subdelegación del Gobierno sowie gegen Personen, die bei einem Protest während eines Wahlkampfauftritts der Partei am 27. Oktober in Zamora demonstrierten. Das geht aus der von Vox verbreiteten Eingabe an das zuständige Gericht in Zamora hervor.
Die Partei nennt fünf mutmaßliche Straftatbestände: Amtsmissbrauch (spanisch: prevaricación), unterlassene Hilfeleistung im Amt, ein Wahlrechtsverstoß, Beeinträchtigung des Versammlungsrechts und Anstiftung zum Hass. Anlass war die Kundgebung mit Parteichef Santiago Abascal auf der Plaza de la Marina, vor der eine Gruppe von etwa zwanzig Personen mit Trillerpfeifen, Kochtöpfen und Sprechchören protestierte. Dabei wurden nach übereinstimmenden Berichten Rufe wie „fuera fascistas de nuestros barrios“ laut.
Ángel Blanco wies die Vorwürfe zurück. Er erklärte, der Polizeieinsatz sei angemessen gewesen, es habe keine vorherige Anmeldung des Protests gegeben, und die Aktion sei ohne Zwischenfälle verlaufen. Aggressive Handlungen habe es nicht gegeben, die Sicherheitskräfte hätten Abstände gewahrt. Nach Angaben von Vox solle jedoch geprüft werden, ob Verantwortliche der Subdelegación del Gobierno durch ihr Verhalten rechtswidrig gehandelt hätten.
Die Anzeige wurde beim Gericht in Zamora eingereicht, das zunächst prüft, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Eine öffentliche Bestätigung eines formellen Ermittlungsbeginns lag bis Freitag nicht vor. Vox hatte die Strafanzeige bereits während des Auftritts von Santiago Abascal am 27. Oktober angekündigt.
Der Vorgang spielt sich vollständig in Kastilien und León ab und betrifft lokale Behörden sowie eine regional begrenzte Protestaktion. Politisch nutzt Vox den Fall, um dem Vertreter der Zentralregierung Versäumnisse bei der Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufs der Kundgebung vorzuwerfen. Die Gegenseite verweist darauf, dass es sich um einen friedlichen Protest handelte, der ohne Zwischenfälle endete. Ob die in der Anzeige behaupteten Straftatbestände – insbesondere Amtsmissbrauch und Eingriffe in das Versammlungsrecht – Substanz für ein Verfahren haben, ist derzeit offen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).