Politik

Verfassungsgericht öffnet Weg zur Amnestie bei Veruntreuung – Rückkehr Puigdemonts rückt näher

Das Tribunal Constitucional in Madrid hat am 22. September 2026 die Anwendung des Amnestiegesetzes auch auf den Tatbestand der Malversación in Aussicht gestellt. Der endgültige Beschluss steht noch aus.

Das Tribunal Constitucional in Madrid hat am 22. September 2026 mit einer Mehrheitsentscheidung den Weg bereitet, das spanische Amnestiegesetz von 2024 auch auf Fälle der Veruntreuung öffentlicher Mittel (Malversación) anzuwenden. Der Berichterstatter des Verfahrens wurde angewiesen, seinen bisherigen Entwurf an die Mehrheitslinie anzupassen. Der förmliche Beschluss steht noch aus und soll in einer kommenden Sitzung des Plenums beraten und beschlossen werden; als nächster Termin ist der 6. Oktober 2026 benannt.

Gegenstand der Verhandlungen sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen des Tribunal Supremo im Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitskonflikt. Dazu zählt auch die Beschwerde von Carles Puigdemont, die seit 2025 anhängig ist. Mit der nunmehr avisierten Auslegung würde die Amnestiewirkung grundsätzlich auch Taten erfassen, die als Malversación eingestuft wurden. Dies könnte Inhabilitierungen aufheben und nationale Haftbefehle entkräften, sofern die betroffenen Entscheidungen nach Veröffentlichung des endgültigen Urteils überprüft und angepasst werden.

Die Frage, ob Malversación amnestiefähig ist, war der zentrale Streitpunkt. Eine frühere Fassung der Entscheidungsvorlage verneinte dies; die nun klar gewordene Mehrheitsposition im Plenum stützt hingegen eine erweiterte Geltung des Amnestiegesetzes. Damit würde sich der rechtliche Spielraum für eine Rückkehr Puigdemonts nach Spanien vergrößern, ohne dass er bei Einreise zwingend festgenommen werden müsste. Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts bleibt dies jedoch eine Möglichkeit, keine Tatsache.

Das Amnestiegesetz von 2024 war politisch umstritten und rechtlich komplex. Es zielt auf eine Befriedung des Konflikts in Katalonien und die Normalisierung der Verhältnisse, berührt aber zugleich Grundfragen von Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in zurückliegenden Verfahren zur Immunität und zu unionsrechtlichen Maßstäben Positionen formuliert, die in Spanien in die juristische und politische Debatte eingeflossen sind. Die nun anstehende Begründung des Tribunal Constitucional wird klären müssen, wie weit die Amnestie im Einzelnen reicht und wie sie mit einschlägigen nationalen und europäischen Vorgaben vereinbar ist.

Bis zur Veröffentlichung der endgültigen Entscheidung bleiben Verwaltungsakte wie die Aufhebung von Inhabilitierungen oder Haftbefehlen ausgesetzt. Erst mit dem förmlichen Beschluss des Plenums und der anschließenden Umsetzung durch die zuständigen Instanzen werden konkrete Folgen für einzelne Verfahren in Madrid und Katalonien zu erwarten sein.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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