Der Tribunal Constitucional hat am 22. September 2026 den bisherigen Entwurf (Ponencia) zur Anwendung der Ley de Amnistía auf den Tatbestand der Malversación abgelehnt und ein Plenum für den 6. Oktober 2026 angesetzt. Damit rückt eine klärende Entscheidung über die Reichweite der Amnestie im Zusammenhang mit dem sogenannten procés näher. Nach Angaben aus dem Gerichtsumfeld wird das Plenum eine neue, mehrheitsfähige Fassung beraten. Eine förmliche Entscheidung liegt noch nicht vor.
Unberührt davon bleibt vorerst die strafprozessuale Lage: Der Untersuchungsrichter am Tribunal Supremo, Pablo Llarena, hat am 15. September 2026 entschieden, den nationalen Haftbefehl gegen Carles Puigdemont aufrechtzuerhalten. Stand 27. September 2026 ist der Haftbefehl weiterhin in Kraft. Sollte das Plenum des Tribunal Constitucional am 6. Oktober eine amnestiefreundliche Auslegung bestätigen, müsste das Tribunal Supremo die Vorgaben des Verfassungsgerichts anwenden. Ein solcher Beschluss könnte in der Folge die Aufhebung des Haftbefehls ermöglichen. Der Zeitpunkt möglicher Folgebeschlüsse bleibt offen.
Der aktuelle Anlass sind zwei datierte Schritte der Justiz: das Votum des Verfassungsgerichts vom 22. September 2026 und der bereits zuvor ergangene Beschluss des Tribunal Supremo vom 15. September 2026. Beide Entscheidungen sind öffentlich kommuniziert worden. Das Verfassungsgericht präzisiert mit der Terminierung des Plenums das weitere Verfahren zur Prüfung der Verfassungsbeschwerden gegen die Auslegung der Ley de Amnistía. Das oberste Strafgericht hat klargestellt, dass es bis zu einer verfassungsgerichtlichen Klärung an seinen bisherigen Beschlüssen festhält.
Politisch wäre die Wirkung einer möglichen Aufhebung des Haftbefehls unmittelbar spürbar: Carles Puigdemont könnte sich in Spanien frei bewegen. Parteiinterne Debatten in Katalonien und Reaktionen in Madrid werden in Medienberichten als wahrscheinlich beschrieben; sie hängen jedoch vom konkreten Inhalt und Begründungsniveau des anstehenden Plenarbeschlusses ab. Aussagen über einen Rückkehrtermin bleiben Spekulation, solange keine rechtsverbindliche Entscheidung des Tribunal Constitucional und anschließende Umsetzungsakte des Tribunal Supremo vorliegen.
Fest steht damit: Erst das Plenum am 6. Oktober 2026 entscheidet über die Anwendbarkeit der Amnestie beim Delikt der Malversación. Bis dahin gilt der Haftbefehl weiter. Alles Weitere hängt von der schriftlichen Ausfertigung des verfassungsgerichtlichen Beschlusses und den darauf folgenden Schritten am Tribunal Supremo ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).