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Verfassungsgericht legt Amnestie für Veruntreuung im Procés-Umfeld fest und weist Höchstgericht zur Anwendung an

Der spanische Tribunal Constitucional hat in einer Entscheidung die Auslegung der 2024 beschlossenen Amnestie klargestellt: Die Amnestie umfasst nach Auffassung des Gerichts auch bestimmte Fälle von Veruntreuung öffentlicher Mittel im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsprozess.…

Kurzmeldung

Das spanische Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) hat in einer am 6. Oktober 2026 gefassten Entscheidung die Auslegung der 2024 verabschiedeten Amnestie präzisiert und damit die Grundlage geschaffen, dass Gerichte die Amnestie auch auf bestimmte Veruntreuungsdelikte im Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitsprozess (Procés) anwenden müssen. Das Plenum des Gerichts kam nach Angaben der Pressestelle zu dem Ergebnis, dass die bisher vom Tribunal Supremo vertretene restriktive Auslegung — die Veruntreuung ausnahmsweise nicht als amnestiabel angesehen hatte — einer weitergehenden, der Gesetzeszweck näheren Interpretation zu weichen hat. (Mitteilung des Tribunal Constitucional, 6. Oktober 2026.)

Das Urteil ist als Präzedenzfall zu verstehen: Das Tribunal Constitucional hat seine rechtliche Bewertung den Gerichten übermittelt, insbesondere dem Tribunal Supremo, das in mehreren laufenden Verfahren über die Anwendung der Amnestie entscheiden muss. In Reaktion darauf hat der Untersuchungsrichter der früheren Procés-Verfahren seine Verfahrenslage angepasst; so wurden nach Berichten nationale Haftbefehle gegen ehemalige katalanische Regierungsmitglieder aufgehoben, weil die richterliche Praxis nun die Entscheidung des Verfassungsgerichts berücksichtigt. (Berichte: Agencia EFE, RTVE, El País, 6.–19. Oktober 2026.)

Die Entscheidung des Tribunal Constitucional betrifft die juristische Frage, ob die in der Amnestie genannten Tatbestände die Veruntreuung öffentlicher Mittel zur Finanzierung des Referendums und verwandter Aktionen einschließen. Das Gericht begründet seine Lesart damit, dass die Amnestie dem Ziel diene, die politische Auseinandersetzung nach 2017 zu befrieden, und dass eine enge, formalistische Auslegung dem Gesetzeszweck zuwiderliefe. Juristische Beobachter weisen darauf hin, dass die konkrete Anwendung auf einzelne Verfahren nun Aufgabe der zuständigen Strafkammern und des Tribunal Supremo bleibt; daraus können abweichende Einzelfallentscheidungen folgen, die gegebenenfalls erneut zum Tribunal Constitucional gelangen werden.

Die Berichterstattung der letzten Tage zeigt, dass der richterliche Vollzug bereits spürbare Konsequenzen hat, ohne dass dadurch automatisch alle anhängigen Verfahren abgeschlossen wären. Rechtliche Schritte und mögliche Rechtsmittel gegen individuelle Entscheidungen bleiben möglich, weshalb die Lage weiterhin Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen und politischer Debatten ist.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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