Das Tribunal Constitucional hat am 21. Oktober 2026 den Eilantrag des Defensor del Pueblo gegen die Aussetzung des Wahlrechts für Personen zurückgewiesen, die über die Bestimmungen der sogenannten Ley de Nietos eingebürgert wurden. Der Beschluss betrifft nach amtlichen und Medienangaben rund 160.000 bis 163.000 Betroffene und wirkt sich unmittelbar auf die Teilnahme an den für den 29. November 2026 vorgesehenen Parlamentswahlen aus.
Zehn der zwölf Richterinnen und Richter stimmten für die Nichtannahme; zwei Mitglieder kündigten abweichende Voten an. Präsident Cándido Conde-Pumpido trug die Mehrheitsentscheidung mit. Der Berichterstatter Enrique Arnaldo argumentierte nach übereinstimmenden Darstellungen, der Antrag sei verfrüht und verletze das verfassungsrechtliche Subsidiaritätsprinzip, weil die Verfahren vor dem Tribunal Supremo noch nicht abgeschlossen seien. Die vom Obersten Gerichtshof am 12. Oktober 2026 angeordnete vorläufige Aussetzung des Wahlrechts bleibt damit bestehen.
Mit dem Votum kam es zu einer ungewöhnlichen Konstellation: In einer politisch aufgeladenen Frage scherte ein Teil der als progressiv geltenden Richterinnen und Richter aus. Die namentlich genannten Abweichler sind Juan Carlos Campo und Ramón Sáez, die gesonderte Stellungnahmen angekündigt haben. Beobachter werten dies als Hinweis auf eine stärkere institutionelle Distanzierung des Gerichts von der Tagespolitik, ohne dass damit eine Vorentscheidung in der Sache verbunden wäre.
Der Defensor del Pueblo hatte den Eilantrag mit dem Hinweis auf die engen Fristen des Wahlkalenders und den drohenden irreparablen Eingriff in das Wahlrecht begründet. Das Tribunal Constitucional sah die Voraussetzungen für ein sofortiges Eingreifen gleichwohl nicht als gegeben an und verwies auf die vorrangige Zuständigkeit des Tribunal Supremo. Inhaltlich bleibt damit offen, ob und in welchem Umfang die durch die Ley de Nietos Eingebürgerten vor dem Wahltag in die Wählerverzeichnisse aufgenommen werden können.
Politisch verschiebt die Entscheidung den Druck zurück auf den Tribunal Supremo und die Wahlverwaltungen, die über Eintragungen und Fristen wachen. Regierungsvertreter betonten, man respektiere die verfahrensrechtliche Entscheidung, verwiesen aber darauf, dass die grundsätzliche Frage des Wahlrechts noch nicht entschieden sei. Aus der Opposition kamen Hinweise auf die Bedeutung klarer Regeln für das Wahlregister und die Gleichbehandlung. Ob es vor dem 29. November 2026 noch zu Änderungen kommt, hängt nun maßgeblich vom Fortgang der Verfahren vor dem Tribunal Supremo ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).