Zwei in Irun (Gipuzkoa) festgenommene Terrorverdächtige bleiben in Polizeigewahrsam der Ertzaintza und warten auf ihre Überstellung an die Audiencia Nacional. Das bestätigten die baskische Polizei und spanische Medien am Sonntag. Die Festnahmen erfolgten am 17. Oktober 2026.
Nach Angaben der Ertzaintza waren bereits im September Unterlagen sichergestellt worden, die Informationen über Einrichtungen und Angehörige der Sicherheitsbehörden enthielten. Zudem ergaben die Ermittlungen Hinweise auf die mögliche Lokalisierung eines Ortes mit Material, mutmaßlich Waffen und Sprengstoff. Konkrete Funde wurden bislang nicht offiziell bestätigt. Die Polizei ordnete die Festnahmen demnach dem Stand der Ermittlungen zu; Angaben zu Identität, Alter und einem konkretisierten Tatplan liegen nicht vor.
Die weiteren Ermittlungen führt die Audiencia Nacional, die in Spanien für Terrorismusverfahren zuständig ist. Nach derzeitiger Planung soll eine Überstellung nach Madrid erfolgen, sobald dies richterlich angeordnet wird. Bis dahin bleiben die Beschuldigten in den Räumen der Ertzaintza in Irun. Die Entscheidung über mögliche Untersuchungshaft trifft ein Ermittlungsrichter der Audiencia Nacional.
Politische Reaktionen aus dem Baskenland fielen zurückhaltend aus. Das Partido Nacionalista Vasco betonte die Notwendigkeit, die Ermittlungen mit Umsicht und unter Wahrung rechtsstaatlicher Garantien zu führen, und verwies zugleich auf die Bedeutung der öffentlichen Sicherheit. Behördenkreise vermeiden Spekulationen zu einer möglichen organisatorischen Einbindung der Beschuldigten.
Der aktuelle Anlass der Maßnahmen ist die am Samstag vollzogene Festnahme und der nun anstehende Transfer in die Zuständigkeit der zentralen Ermittlungsstellen. Hintergrund sind die im Vormonat gesicherten Hinweise, die nach Darstellung der Polizei einen Anfangsverdacht auf ein Delikt im Kontext des Terrorismus begründen. Welche Relevanz den Unterlagen und den Hinweisen auf potenzielles Material tatsächlich zukommt, bleibt Gegenstand der Auswertung.
Für die kommenden Schritte sind weitere Vernehmungen, forensische Prüfungen der gesicherten Informationen sowie die richterliche Kontrolle zentral. Behörden weisen darauf hin, dass sowohl die Einordnung der möglichen Beweise als auch eine etwaige rechtliche Qualifikation der Vorwürfe erst nach Abschluss dieser Maßnahmen möglich ist. Prognosen über Zeitpunkt und Ausgang der richterlichen Entscheidungen werden nicht abgegeben.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).