Der Richter des Juzgado Central de Instrucción Nummer 6 der Audiencia Nacional, Antonio Piña, hat am 15. Oktober 2026 den Rechtsvertretern von Julio Iglesias und den Anwältinnen zweier ehemaliger Beschäftigter eine Frist von fünf Tagen gesetzt, um zur Frage der Zuständigkeit der Audiencia Nacional Stellung zu nehmen. Erst danach will der Richter entscheiden, ob er ein Ermittlungsverfahren eröffnet oder die Eingabe zurückweist.
Auslöser der Fristsetzung ist ein aktueller Bericht der Staatsanwaltschaft. Der zuständige Staatsanwalt Vicente González Mota befürwortet darin, dass die Spezialkammer der Audiencia Nacional die eingereichte Klage wegen mutmaßlicher Sexualdelikte prüft. Diese Neubewertung markiert eine Kehrtwende gegenüber einer früheren Einschätzung, nach der die Zuständigkeit zunächst verneint worden war.
Den Berichten zufolge werfen zwei ehemalige Mitarbeiterinnen dem Sänger Taten in dessen Anwesen im Karibikraum vor. In den Medien werden die Frauen aus Opferschutzgründen nicht namentlich genannt. Die Klage richtet sich gegen den Künstler und stützt sich auf Vorwürfe gegen die sexuelle Freiheit. Weitere rechtliche Qualifizierungen können sich im Verlauf des Verfahrens noch ändern. Eine gerichtliche Sachprüfung hat bislang nicht stattgefunden.
Das nun laufende Zwischenverfahren betrifft allein die Zuständigkeitsfrage. Tatsächlich bejaht hat diese bislang nur die Staatsanwaltschaft; der Ermittlungsrichter entscheidet nach Eingang der Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten. Erst mit einem formellen Beschluss über die Annahme der Klage könnten Ermittlungsmaßnahmen angeordnet werden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung, und die Angaben der Beteiligten sind nicht gerichtlich überprüft.
Hintergrund ist, dass die Anzeige zunächst bei der Staatsanwaltschaft eingebracht worden war und nach interner Prüfung an die Audiencia Nacional verwiesen wurde. Diese ist für bestimmte Delikte mit Auslandsbezug zuständig. Nach der jetzt vorliegenden Stellungnahme der Staatsanwaltschaft liegt es am Juzgado Central de Instrucción Nummer 6, die nächsten Schritte festzulegen. Ein Zeitplan über die fünf Tage zur Einreichung der Stellungnahmen hinaus ist nicht bekannt.
Der Fall hat in Spanien breite Aufmerksamkeit ausgelöst, auch weil er Fragen nach der Reichweite der spanischen Gerichtsbarkeit aufwirft. Unabhängige Gerichtsunterlagen mit dem genauen Wortlaut der Verfügung sind bislang nicht vollständig öffentlich. Die Entscheidung über die Eröffnung von Ermittlungen wird nach Angaben aus Justizkreisen in der kommenden Woche erwartet.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).