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Audiencia Nacional stellt Verfahren zur angeblichen Online‑»Academia de la yihad« in Alcorcón ein

Die Audiencia Nacional hat das 2025 eröffnete Verfahren gegen zwei in Alcorcón festgenommene Frauen am 15. Oktober 2026 mangels hinreichender Beweise vorläufig eingestellt; auferlegte Auflagen wurden aufgehoben.

Kurzmeldung

Die Audiencia Nacional hat am 15. Oktober 2026 das Ermittlungsverfahren gegen zwei Frauen aus Alcorcón eingestellt, die im Mai 2025 von der Policía Nacional festgenommen worden waren. Zuständig war das Juzgado Central de Instrucción Nummer Seis; nach Angaben der Justiz hat der Ermittlungsrichter dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf sobreseimiento provisional (vorläufige Einstellung) stattgegeben. In der Entscheidung heißt es demnach, die vorliegenden Belege reichten nicht aus, um den Vorwurf aufrechtzuerhalten, die Beschuldigten hätten zur Begehung konkreter Anschläge ausgebildet oder strukturiert Dritte für den sogenannten Islamischen Staat angeworben.

Die Festnahmen erfolgten am 30. Mai 2025; damals hatte das Ministerio del Interior die Aktion der Policía Nacional als Zerschlagung einer digitalen »academia de la yihad« beschrieben, die gezielt Frauen anspreche und über Kanäle wie Telegram und WhatsApp Inhalte mit Bezug zu Dáesh verbreitet habe. Mehrere spanische Medien berichteten seitdem über Ermittlungen gegen die beiden Frauen und über Maßnahmen der Audiencia Nacional, darunter Entzug des Reisepasses und Meldeauflagen.

Mit dem Einstellungsbeschluss sind die bisherigen Melde‑ und Kontaktauflagen aufgehoben worden. Das Gericht betont die juristisch bedeutsame Grenze zwischen radikalen Äußerungen im Netz und strafrechtlich verwertbaren Planungs‑ oder Anstiftungshandlungen: Meinungsäußerungen und propagandistische Inhalte sind nicht automatisch gleichbedeutend mit einer strafbaren Ausbildung zu Anschlägen.

Die Einstellung ist vorläufig und ersetzt keinen Freispruch in einem Hauptverfahren. Die Staatsanwaltschaft kann bei Auftauchen neuer, substanzieller Beweise die Wiederaufnahme der Ermittlungen beantragen. Der Fall wirft weiter Fragen nach der Bewertung von Online‑Radikalisierung, der Öffentlichkeitsarbeit von Sicherheitsbehörden und den Methoden digitaler Gefahrenprognose auf. Verteidiger mahnen vor den langfristigen Reputationsfolgen für Beschuldigte, wenn polizeiliche Narrative später nicht gerichtsfest belegt werden können.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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