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Spanischer Oberster Gerichtshof weist Eilantrag des PP zu Ministeranhörungen im Senat ab

Die Sala de Vacaciones des Tribunal Supremo hat einen Antrag des Partido Popular abgelehnt, Minister noch im August ohne Anhörung der Gegenseite in den Senat zu zwingen – es fehle besondere Dringlichkeit.

Der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat eine von drei Senatoren des Partido Popular (PP) im Namen der Fraktion beantragte medida cautelarísima abgelehnt. Mit der Eilanordnung sollte die sofortige Vorladung mehrerer Minister noch im August in den Senat wegen der jüngsten Ereignisse in Ceuta erzwungen werden. Die Sala de Vacaciones begründete den am Samstag ergangenen Beschluss damit, es sei keine „besonders gelagerte Dringlichkeit“ dargelegt, die eine Entscheidung ohne Anhörung der Gegenseite (inaudita parte) rechtfertige.

Wörtlich hält das Gericht fest, angesichts der vorgebrachten Argumente erscheine die beantragte Maßnahme nicht angezeigt, da die gesetzlich vorausgesetzte besondere Eilbedürftigkeit nicht nachgewiesen sei. Insbesondere sei nicht hinreichend begründet, warum die von den Antragstellern geltend gemachte parlamentarische Kontrolle zwingend innerhalb des außerordentlichen Sitzungsmonats August stattfinden müsse – von dem nur noch eine Woche verbleibe. Damit verneint die Kammer das zentrale Kriterium, das eine Anordnung ohne Gegenvortrag rechtfertigen könnte.

Auslöser des Antrags waren wiederholte Abwesenheiten einzelner Regierungsmitglieder bei Einladungen des Senats, die mit der Zunahme von Grenzübertritten nach Ceuta Ende Juli in Verbindung standen. Betroffen waren unter anderem das Innen-, das Verteidigungs- und das Außenressort. Die Regierung hatte parallel die Auftritte mehrerer Minister in der Abgeordnetenkammer Congreso de los Diputados beantragt und argumentiert, die Sachdebatte werde dort gebündelt geführt.

Der Beschluss betrifft ausschließlich den beantragten äußersten Eilrechtsschutz. Über den anhängigen Rechtsbehelf in der Hauptsache – mit dem die PP die Pflicht zur zeitnahen Senatsanhörung feststellen lassen will – hat das Tribunal Supremo nicht entschieden. Die Antragsteller hatten sich zur Begründung auf ihr „ius in officium“ als Senatoren nach Artikel 23.2 der Verfassung berufen. Nach Auffassung des Gerichts wird dieses Recht nicht irreparabel beeinträchtigt, wenn die Kontrolle außerhalb der August-Sitzungen erfolgt.

Politisch ist der Beschluss ein Dämpfer für die Strategie des Partido Popular, die Regierung noch im August im Senat zu stellen. Rechtlich bestätigt er die hohen Hürden für sofortige Anordnungen ohne Anhörung der Gegenseite. Das weitere Verfahren bleibt davon unberührt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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