Der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat am 12. Oktober 2026 die vorsorgliche Sperre des Wahlrechts für Personen bestätigt, die ihre Staatsangehörigkeit über die sogenannte Ley de nietos erlangt haben. Damit bleiben 163.020 bereits im Auslandswahlregister erfasste Eingebürgerte bis zur Parlamentswahl am 29. November 2026 von der Stimmabgabe ausgeschlossen. Die Entscheidung erging im Eilverfahren; die Richter verwiesen auf Risiken für die Ordnungsmäßigkeit des Wahlverfahrens, falls die Eintragungen jetzt wirksam würden.
Auslöser des Verfahrens war die vorzeitige Aufnahme dieser neuen Staatsbürger in das Censo Electoral de Residentes Ausentes (CERA). Die Junta Electoral Central setzte die entsprechenden Eintragungen nach dem Beschluss des Gerichts aus. Zuständig für die laufende Prüfung bleiben die Konsulate und das Ministerio de Asuntos Exteriores gemeinsam mit dem Instituto Nacional de Estadística (INE). Ein Eilantrag der Abogacía del Estado, die Sperre aufzuheben, blieb erfolglos.
Die Ley de nietos ist eine in der Ley de Memoria Democrática vom 19. Oktober 2022 verankerte Übergangsregel. Sie erleichtert Nachfahren von Spanierinnen und Spaniern, die im Bürgerkrieg und in der frühen Diktatur ins Exil gingen, den Erwerb der Staatsangehörigkeit. Grundlage sind eine historisch abgegrenzte Zeitspanne vom 18. Juli 1936 bis zum 31. Dezember 1955 sowie die Anerkennung von Exilfällen aufgrund politischer, ideologischer, religiöser oder sexueller Verfolgung.
Die Regierung kritisierte die Aufrechterhaltung der Sperre als unverhältnismäßig und kündigte rechtliche Schritte an, darunter eine mögliche Anrufung des Tribunal Constitucional. Oppositionsparteien und Verbände bewerten den Beschluss gegensätzlich: Befürworter sehen einen notwendigen Schutz der Wahlordnung, Kritiker einen ungerechtfertigten Eingriff in das Wahlrecht formell anerkannter Staatsbürger.
Für den Wahlgang am 29. November ist entscheidend, ob das Tribunal Supremo die vorläufige Maßnahme in der Hauptsache bestätigt oder aufhebt und wie rasch die Konsulate die individuellen Eintragungen prüfen. Bis zu einer erneuten gerichtlichen Entscheidung gelten die betreffenden Personen im CERA als nicht stimmberechtigt – weder für die Stimmabgabe in Spanien noch für die Briefwahl aus dem Ausland.
Nach Regierungsangaben und übereinstimmenden Medienberichten umfasst die vorläufige Sperre derzeit 163.020 bereits eingetragene Fälle. Weitere Zahlen zu Anträgen und Bewilligungen aktualisiert das Außenressort fortlaufend im Zusammenspiel mit dem Statistikamt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).