Die spanische Regierung hat die Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Almaraz in Extremadura bis zum 8. Juni 2030 verlängert. Die Ministerialverfügung Orden TED/864/2026 wurde am 14. August 2026 im Boletín Oficial del Estado bekannt gemacht und knüpft den Weiterbetrieb der Blöcke I und II in der Provinz Cáceres an konkrete Sicherheitsauflagen.
Grundlage der Entscheidung ist ein Gutachten des Consejo de Seguridad Nuclear vom 16. Juli 2026. Die Aufsichtsbehörde hält die Verlängerung für vertretbar, verlangt aber zusätzliche Nachweise und Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem belastbare Personal- und Instandhaltungskonzepte für den gesamten Verlängerungszeitraum, die Anpassung und laufende Aktualisierung von Betriebsdokumenten sowie die fristgerechte Durchführung der Revisión Periódica de Seguridad. Zudem sind die im Genehmigungstext geregelten Bedingungen zur Berichterstattung an die Aufsicht einzuhalten. Die Betreibergesellschaft Centrales Nucleares Almaraz-Trillo, AIE, hatte die erforderlichen Unterlagen zuvor beim Consejo de Seguridad Nuclear eingereicht.
Das Ministerium für den ökologischen Übergang und die demografische Herausforderung (MITECO) betont, dass der Beschluss ausschließlich im Rahmen der vorgegebenen Sicherheitsparameter gilt. Die Regierung verweist auf die Bedeutung von Almaraz für die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit in Phasen schwankender Einspeisung aus erneuerbaren Energien. Die Verlängerung definiert den nationalen energiepolitischen Rahmen nicht grundsätzlich neu, verschiebt aber den Endpunkt des kommerziellen Betriebs dieser Anlage und setzt einen klaren Zeitpfad bis Mitte 2030.
Die politische und fachliche Debatte dreht sich nun um die Umsetzung der Auflagen sowie um Folgethemen. Offen bleiben insbesondere Details zur Logistik der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle, die Kostenverteilung für nachgerüstete Sicherheitsanforderungen und die Einbindung der Kommunen in der Umgebung. MITECO stellt in Aussicht, die Fortschritte bei der Abarbeitung der Bedingungen eng zu überwachen. Der Consejo de Seguridad Nuclear behält sich vor, zusätzliche Vorgaben zu machen, sollte dies aus sicherheitstechnischer Sicht erforderlich werden.
Mit der Veröffentlichung im Boletín Oficial del Estado ist die Entscheidung rechtswirksam. Maßgeblich sind der Wortlaut der Orden TED/864/2026 und die darin aufgeführten Auflagen. Künftige Schritte hängen von deren Umsetzung, weiteren Prüfungen der Aufsicht und dem Fortgang der energiepolitischen Diskussion in Spanien ab.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).