Die spanische Regierung hat mit dem Real Decreto 727/2026 vom 9. September 2026 die direkte Vergabe staatlicher Zuschüsse an die Träger des Festival de Málaga sowie des Festival Internacional de Cine de Donostia-San Sebastián festgelegt. Der Beschluss wurde im Boletín Oficial del Estado bekannt gemacht und begründet die Maßnahme mit der herausgehobenen kulturellen Bedeutung und der spezifischen Organisationsstruktur beider Veranstaltungen.
Der Rechtsakt sieht eine concesión directa zugunsten der Gesellschaft Teatro Cervantes de Málaga e Iniciativas Audiovisuales, S.A. vor, die das Festival de Málaga ausrichtet, sowie zugunsten der Festival Internacional de Cine de Donostia-San Sebastián, S.A. Er stützt sich auf die Ausnahmetatbestände der Ley 38/2003, General de Subvenciones, die es erlauben, in singulären Fällen ohne offenes Wettbewerbsverfahren zu fördern, wenn die Leistung nicht sinnvoll durch Dritte ersetzt werden kann. In der Begründung hebt die Regierung die lange institutionelle Verankerung, die fachliche Spezialisierung und die internationale Ausstrahlung der Festivals hervor.
Das Ministerium für die Transformation im Digitalen und des öffentlichen Dienstes (Ministerio para la Transformación Digital y de la Función Pública) zeichnet in dem Dekret den Förderzweck, die Zuwendungsempfänger, die zuständige verwaltende Einheit und die grundlegenden Bedingungen nach. Dazu zählen Verwendungsnachweise, Fristen und Kontrollmechanismen, die für Direktzuschüsse ebenso gelten wie für wettbewerblich vergebene Mittel. Konkrete Beträge und Auflagen werden in der amtlichen Veröffentlichung ausgewiesen.
Beide Festivals gelten als zentrale Plattformen der spanischen Filmbranche. Das Festival de Málaga positioniert spanische und iberoamerikanische Produktionen, während Donostia-San Sebastián seit 1953 zu den international profilierten A-Festivals zählt. Das Dekret ordnet die unmittelbare Förderung als notwendig ein, um Planungssicherheit zu gewährleisten und kontinuierliche Programm- und Branchenarbeit zu ermöglichen.
Die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen zur Balance zwischen Effizienz und Wettbewerb auf. Befürworter verweisen auf die Spezifika der Empfänger und die öffentliche Kulturaufgabe; Kritiker könnten auf Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsätze pochen. Rechtliche Schritte oder parlamentarische Initiativen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bekannt. Die Umsetzung des Real Decreto 727/2026 bleibt damit eine Verwaltungssache, deren Wirkung sich in den kommenden Ausgaben in Málaga und Donostia-San Sebastián zeigen wird.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).