Der Kongress der Abgeordneten berät und entscheidet am 10. September 2026 über eine Gesetzesvorlage der Fraktion Sumar, die Saharauis, die während der spanischen Verwaltung in der Westsahara geboren wurden, sowie deren direkte Nachkommen leichter zur spanischen Staatsangehörigkeit zulassen soll. Der Entwurf sieht die Einbürgerung per „carta de naturaleza“ als Einzelfallentscheidung vor und nennt als Stichtag den 29. September 1977. Als Nachweise sind unter anderem frühere spanische Ausweisdokumente, Geburtsurkunden, Schul- oder ärztliche Bescheinigungen vorgesehen. Nach Inkrafttreten wären Anträge binnen drei Jahren zu stellen; die Verwaltung hätte grundsätzlich ein Jahr für die Entscheidung.
Die Vorlage war am 23. Juli 2026 in der Justizkommission angenommen und an das Plenum überwiesen worden. Für die Abstimmung heute zeichnet sich eine breite Zustimmung ab, wenngleich nicht einmütig: Der Partido Popular hatte eine Enthaltung in Betracht gezogen, Vox hat Ablehnung angekündigt. Linke Parteien sowie saharauische Verbände werten das Vorhaben als späte Korrektur historischer Verantwortung Spaniens. Kritiker aus der Opposition verbinden die Debatte mit der Außenpolitik gegenüber Marokko und werfen der Regierung von Pedro Sánchez Nachgiebigkeit gegenüber Rabat vor. Diese Vorwürfe sind politische Bewertungen; sie sind nicht gerichtlich oder völkerrechtlich festgestellt.
Die Abstimmung fällt in eine aufgeheizte Lage an der Grenze: In Ceuta registrierten die Behörden zuletzt erhöhte Ankünfte. Unabhängig von den innenpolitischen Auseinandersetzungen bleibt der weitere Gesetzesweg formell: Nach der Entscheidung im Abgeordnetenhaus folgt das Verfahren im Senat; verbindlich wird die Neuregelung erst mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger und der anschließenden Umsetzung durch die zuständigen Behörden. Umfang und Tempo der Anwendung hängen von der Auslegung der Kriterien und der Bearbeitungspraxis ab.
Der konkrete Zuschnitt der Anspruchsberechtigten und die Wahl des Stichtags sind politisch umstritten. Befürworter betonen die besonderen rechtlichen Bindungen, die sich aus der früheren spanischen Verwaltung ergeben. Gegner warnen vor unklaren Folgewirkungen und verweisen auf mögliche diplomatische Spannungen mit Rabat. Über die endgültige Gestalt der Regelung könnten im weiteren Verfahren noch Detailänderungen erfolgen, etwa bei Fristen oder Nachweispflichten. Klar ist: Eine Annahme heute würde zunächst den politischen Rahmen setzen; die rechtliche Wirkung entstünde erst nach Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).