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Sánchez fordert Oberstes Gericht auf, Wahlrecht der Ley-de-Nietos-Betroffenen zu sichern

Bei einem Auftritt in Ponferrada rief Pedro Sánchez das Tribunal Supremo auf, die Aussetzung des Wahlrechts für durch die Ley de Nietos Eingebürgerte vor der Wahl am 29. November 2026 aufzuheben.

Pedro Sánchez hat am 11. Oktober 2026 in Ponferrada das Tribunal Supremo aufgefordert, die vorläufige Aussetzung des Wahlrechts für per Ley de Nietos Eingebürgerte zu beenden. Der Präsident der Regierung und Kandidat der Sozialisten begründete seinen Appell mit der anstehenden Parlamentswahl am 29. November 2026: In einer Demokratie werde das Wahlrecht nicht eingeschränkt, sondern garantiert, sagte er. Er sprach von einem von der rechten Opposition betriebenen Übergriff auf das Wahlrecht.

Hintergrund ist ein Beschluss des Tribunal Supremo vom 8. September 2026, mit dem die Eintragung in den Censo Electoral de Residentes Ausentes für Personen ausgesetzt wurde, die die spanische Staatsangehörigkeit über die einschlägige Bestimmung der Ley de Nietos in der Ley de Memoria Democrática erhalten haben. Ausnahmen gelten, wenn das Exil der Vorfahren konsularisch belegt ist. Die Abogacía del Estado und die Staatsanwaltschaft beantragten anschließend, die Maßnahme zumindest für die bevorstehende Wahl auszusetzen; die Schriftsätze gingen in der zweiten Oktoberwoche beim Gericht ein.

Sánchez verband den Rechtsstreit mit einer scharfen Attacke auf die Opposition. Er warf PP-Chef Alberto Núñez Feijóo und Vox-Chef Santiago Abascal vor, aus parteipolitischen Motiven gegen die Regelung zu mobilisieren. Zugleich stellte er die Frage, ob es verfassungsgemäß sei, Betroffenen das Wahlrecht vorläufig zu entziehen. Nach Regierungsangaben könnten rund 400.000 neu Eingebürgerte von der gerichtlichen Sperre betroffen sein. Sánchez behauptete zudem, viele von ihnen hätten bereits seit 2023 an mehreren Wahlen teilgenommen.

Unabhängig von der politischen Auseinandersetzung liegt die Entscheidung nun beim Tribunal Supremo. Hält es die Aussetzung aufrecht, drohen kurz vor dem 29. November 2026 zusätzliche Rechtsunsicherheit und praktische Probleme bei der Wahlteilnahme von im Ausland registrierten Wählerinnen und Wählern. Hebt es die Maßnahme auf, wäre die Teilnahmeberechtigung der Betroffenen für diese Wahl kurzfristig geklärt. Über die verfassungsrechtliche Bewertung der einschlägigen Bestimmung der Ley de Nietos wird das Gericht in einem getrennten Verfahren zu entscheiden haben. Aussagen politischer Akteure sind dabei von gerichtlichen Feststellungen zu trennen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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