Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez hat die vorläufige Aussetzung des Wahlrechts für im Ausland registrierte Neubürger nach der Ley de nietos durch den Tribunal Supremo als „sehr schwerwiegend“ bezeichnet. Er äußerte sich dazu am 20. September 2026 in Katalonien und forderte eine rasche Klärung durch das Gericht. Betroffen sind Personen, die die spanische Staatsangehörigkeit auf Grundlage der Ley de Memoria Democrática erhalten haben und im Censo Electoral de Residentes Ausentes (CERA) eingetragen sind oder sich eintragen lassen wollen.
Ausgangspunkt ist ein Beschluss der Kammer für Verwaltungsstreitsachen des Tribunal Supremo vom 8. September 2026. Danach werden die Wirkungen der Eintragungen in den CERA für anstehende Wahlverfahren vorsorglich ausgesetzt, soweit die Betroffenen nicht den Nachweis erbringen, dass ihre Vorfahren als Exilierte anerkannt sind. Das Gericht verweist zur Begründung der Eilmaßnahme auf einen außergewöhnlichen Anstieg der Zahl neu Eingetragener und ein daraus abgeleitetes Risiko für Transparenz und Objektivität des Wahlprozesses. Die Entscheidung erging im Rahmen eines laufenden Hauptsacheverfahrens und trifft keine endgültige Aussage über das Wahlrecht der Betroffenen.
Die Junta Electoral Central (JEC) setzte den Beschluss am 14. September 2026 um. Sie nahm die Anordnung zur Kenntnis, verlangte Berichte der Oficina del Censo Electoral und der Konsularregister und bereitete individuelle Prüfungen vor. Zugleich verzichtete die JEC mehrheitlich darauf, gegen die Entscheidung des obersten Gerichts vorzugehen. Damit liegt die praktische Umsetzung nun bei Wahlverwaltung und Konsulaten, bis der Tribunal Supremo in der Hauptsache entscheidet.
Aus Regierung und Teilen des Parlaments kam deutliche Kritik: Vertreter der Exekutive und Abgeordnete warnten vor einer faktischen Einschränkung eines grundrechtlich geschützten Wahlrechts. Verfassungs- und Verwaltungsjuristen verweisen dagegen auf den Charakter einer vorläufigen Maßnahme, die gerade der Sicherung eines späteren Hauptsacheurteils diene. Die Debatte konzentriert sich nun auf die Verhältnismäßigkeit der Suspendierung, die rechtliche Schwelle für Eilmaßnahmen bei Wahlfragen und die Kompetenzabgrenzung zwischen Gerichten, Wahlbehörde und Regierung.
Die Ley de Memoria Democrática von 2022 schuf unter der Bezeichnung Ley de nietos eine zusätzliche Möglichkeit für Nachfahren spanischer Exilierter, die Staatsangehörigkeit zu erwerben. Wie stark die jetzige Aussetzung konkrete Urnengänge beeinflusst, hängt davon ab, wann der Tribunal Supremo im Hauptverfahren entscheidet und wie schnell die konsularischen Nachprüfungen erfolgen. Unabhängig davon gilt: Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt das Wahlrecht der Betroffenen rechtlich ungeklärt und administrativ an zusätzliche Nachweise gebunden.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).