Kurzmeldung
Der Kern der Nachricht: Nach übereinstimmenden Berichten großer spanischer Medien hat der Ermittlungsrichter der Sala de lo Penal des Tribunal Supremo, Pablo Llarena, am 15. September 2026 entschieden, die nationale Amnestie nicht auf den früheren katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont in Bezug auf das Delikt der Malversación (Veruntreuung öffentlicher Mittel) anzuwenden. In der Folge bleibt die nationale Haftanordnung gegen Puigdemont in Kraft. Die Entscheidung wird in den Berichten als nicht endgültig unüberprüfbar bezeichnet: Llarena räumte demnach ein, dass seine Festlegung nicht „irreversibel“ sei und von künftigen Entscheidungen, insbesondere solchen des Tribunal Constitucional, abhängig bleiben könne.
Zur Grundlage: Die Meldungen stützen sich auf eine am 15. September 2026 verbreitete richterliche Verfügung und auf Pressemitteilungen renommierter Medien, die das Vorgehen des Richters zusammenfassen. Frühere amtliche Veröffentlichungen des Tribunal Supremo haben in den vergangenen Jahren bereits klargestellt, dass Llarena die Amnestie in bestimmten Aspekten des Verfahrens beschränkt oder nicht anwendbar erklärt hat; die jetzige Entscheidung konkretisiert diese Linie für den Punkt Malversación gegenüber Puigdemont.
Kontext und Rechtslage: Zuletzt hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH/TJUE) Fragen zur Vereinbarkeit der Amnestie mit dem Unionsrecht behandelt; Medien berichten, der EuGH habe die nationale Regelung nicht pauschal für unvereinbar erklärt. Entscheidend für die praktische Wirkung bleibt aber die Auslegung der Amnistie durch nationale Gerichte und letztlich durch das Tribunal Constitucional. Llarenas Anmerkung zur Revisionsfähigkeit seiner Entscheidung macht deutlich, dass der juristische Prozess noch nicht abgeschlossen ist.
Einschub zur Verifikation: Die Darstellung beruht auf öffentlichen Presseberichten und auf verfügbaren Mitteilungen des Gerichtswesens; ein vollständig annotierter, offizieller Volltext des aktuellen richterlichen Beschlusses war zum Zeitpunkt der Prüfung in der öffentlich zugänglichen Amtsdokumentation noch nicht als gescannter Originaltext mit Fußnoten verfügbar. Solche Dokumente sind für endgültige juristische Bewertungen maßgeblich.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).