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Oberster Gerichtshof setzt vorläufig Auslandswahlrecht für Ley-de-Nietos-Erwerber aus

Der Tribunal Supremo hat das Wahlrecht im Ausland für Personen ausgesetzt, die die Staatsangehörigkeit nach der Ley de Memoria Democrática erhielten, sofern kein Exil der Vorfahren belegt ist. Der Eilbeschluss datiert vom 8. September…

Der Tribunal Supremo hat am 8. September 2026 per Eilbeschluss das aktive Wahlrecht im Ausland für Personen ausgesetzt, die die spanische Staatsangehörigkeit nach der Ley de Memoria Democrática von 2022 – umgangssprachlich Ley de Nietos – erworben haben, sofern kein Exil der Vorfahren nachgewiesen wird. Die Maßnahme betrifft laut Beschluss sowohl neue Eintragungen in das Censo Electoral de Residentes Ausentes (CERA) als auch bereits eingetragene Fälle, in denen die Exilvoraussetzung nicht belegt ist.

Der Beschluss erging durch die Sección Cuarta der Sala de lo Contencioso-Administrativo. Er folgt auf Eilanträge der politischen Formationen Vox und Iustitia Europa, die vor nicht umkehrbaren Auswirkungen auf künftige Wahlvorgänge warnten. Gegenstand der Verfahren ist ein Beschluss der Junta Electoral Central vom 16. Juli 2026. Die Wahlbehörde hatte sich darin für nicht zuständig erklärt, die zensuswirksamen Folgen der Staatsangehörigkeitserweiterung nach der Ley de Memoria Democrática verbindlich zu klären.

Die Staatsanwaltschaft (Fiscalía) und die Abogacía del Estado sprachen sich nach übereinstimmenden Berichten gegen eine vorsorgliche Suspendierung aus. Sie argumentierten, das aktive Wahlrecht sei ein verfassungsmäßig geschütztes Grundrecht, dessen vorübergehende Einschränkung strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen unterliege. Das Gericht stellte demgegenüber auf das Risiko ab, dass Eintragungen fortgeschrieben werden könnten, die sich im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen, und bewertete diese Gefahr als schwer reversibel.

Die Regierung teilte mit, sie teile die rechtliche Bewertung des Tribunal Supremo nicht und vertraue auf die bisherige Praxis der Junta Electoral Central. Oppositionsparteien und Verbände von im Ausland lebenden Spanierinnen und Spaniern reagierten gespalten: Während Antragsteller die Entscheidung als Schutz der Integrität des Wahlverfahrens werten, kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen die Maßnahme als überzogen und grundrechtsrelevant.

Der Eilbeschluss ist ausdrücklich vorläufig und gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache oder bis zu seiner Aufhebung oder Modifikation durch das Gericht. Für Betroffene im Censo Electoral de Residentes Ausentes (CERA) bedeutet dies, dass die Ausübung des Wahlrechts im Ausland derzeit an den Nachweis eines Exils der Vorfahren geknüpft ist. Weitere Verfahrensschritte vor dem Tribunal Supremo sowie mögliche ergänzende Hinweise der Junta Electoral Central werden den zeitlichen Rahmen und die genaue Reichweite der Aussetzung bestimmen.

In der Sache geht es rechtlich um die Auslegung der Voraussetzungen, unter denen die nach der Ley de Memoria Democrática erleichterte Staatsangehörigkeitserlangung zu wahlrechtlichen Folgen im Ausland führt. Politisch steht die Frage im Raum, wie der Staat das Wahlregister im Ausland rechtssicher führt, ohne verfassungsmäßige Rechte unverhältnismäßig zu beschneiden. Prognosen zum Ausgang des Hauptsacheverfahrens gibt es bislang nicht.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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