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Richter in Madrid stellt Errejóns Verleumdungsklage gegen Elisa Mouliaá ein

Das Juzgado de Instrucción número 9 in Madrid hat die von Íñigo Errejón erhobene querella gegen die Schauspielerin Elisa Mouliaá archiviert. Der Richter wertet deren Äußerungen in sozialen Netzwerken als Meinungsäußerungen ohne konkreten Straftatsvorwurf.

Der Ermittlungsrichter Arturo Zamarriego hat die von Íñigo Errejón wegen angeblicher Verleumdung angestrengte querella gegen die Schauspielerin Elisa Mouliaá am 26. August 2026 archiviert. Nach Angaben aus Justizkreisen, über die spanische Medien berichten, sieht das Juzgado de Instrucción número 9 in Madrid in den beanstandeten Äußerungen der Schauspielerin keine hinreichend konkrete Zuschreibung einer Straftat, sondern Werturteile im Rahmen öffentlicher Debatten.

Ausgangspunkt der Anzeige waren zwei Tweets und weitere Online-Äußerungen, in denen Mouliaá Errejón vorgeworfen hatte, auf Zeugen in einem separaten Verfahren Einfluss genommen oder sie erpresst zu haben. Der nun vorliegende Beschluss hält fest, dass diese Formulierungen keinen präzisen, justiziabel fassbaren Straftatbestand benennen und damit nicht die Schwelle zur Verleumdung im strafrechtlichen Sinn überschreiten. Der Befund bezieht sich ausdrücklich nur auf die strafrechtliche Bewertung der veröffentlichten Aussagen, nicht auf andere, davon unabhängige Verfahren.

Mouliaá war am 24. Juni 2026 vor dem Juzgado de Instrucción número 9 in Madrid vernommen worden. Sie erklärte dort, sie habe die Tweets veröffentlicht, weil sie nach Sichtung eines Videoausschnitts aus einer Zeugenvernehmung den Eindruck gewonnen habe, es habe zuvor Gespräche mit Errejón gegeben. Zugleich betonte sie, ihr Ziel sei nicht gewesen, den Ex-Abgeordneten strafrechtlich zu diskreditieren. Zuvor war sie mehrfach nicht zu Ladungen erschienen, woraufhin der zuständige Richter Zwangsmaßnahmen in Aussicht gestellt hatte; letztlich sagte sie freiwillig aus.

Mit der Archivierung endet die strafrechtliche Prüfung dieses konkreten Vorwurfs gegen die Schauspielerin. Für Errejón bleibt es ihm unbenommen, zivilrechtliche Schritte wegen möglicher Ehrverletzungen zu prüfen; zudem ist der Beschluss anfechtbar, etwa mittels recurso vor der nächsthöheren Instanz. Politische Bewertungen der Auseinandersetzung sind von der juristischen Entscheidung zu trennen. Der heutige Schritt ist kein Urteil über den Inhalt anderer Verfahren und enthält keine Feststellung zum Wahrheitsgehalt der in den Tweets erhobenen Behauptungen, sondern beschränkt sich auf die Frage, ob strafbare calumnias vorlagen.

Der Fall zeigt die enge Grenzziehung der spanischen Justiz zwischen harten Zuschreibungen und geschützten Meinungsäußerungen im digitalen Raum. Maßgeblich ist, ob eine konkrete, überprüfbare Tat behauptet wird. Daran ließ es der Beschluss im Fall Elisa Mouliaá und Íñigo Errejón fehlen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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