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Richter Calama lehnt Saudi-Anfrage ab und stellt Zapateros Schmuck-Erklärung infrage

Der Ermittlungsrichter der Audiencia Nacional, José Luis Calama, hat am 27. Oktober 2026 den Antrag von José Luis Rodríguez Zapatero auf ein Rechtshilfeersuchen an Saudi-Arabien zu drei beschlagnahmten Schmuckstücken abgewiesen.

Der Ermittlungsrichter der Audiencia Nacional, José Luis Calama, hat am 27. Oktober 2026 den Antrag des früheren spanischen Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero zurückgewiesen, ein Rechtshilfeersuchen an Saudi-Arabien zu richten, um den behaupteten Ursprung dreier beschlagnahmter Schmuckstücke zu bestätigen. In seinem Beschluss begründet Calama die Ablehnung damit, dass die von Zapatero vorgetragene Darstellung ohne objektiv belegbare Anhaltspunkte bleibe und daher keinen hinreichenden Anlass für internationale Rechtshilfe biete.

Zapatero hatte im Verfahren geltend gemacht, die Stücke seien ein Geschenk des damaligen Königs von Saudi-Arabien im Jahr 2007 gewesen. Der Richter folgt dieser Einlassung vorerst nicht. Calama hält fest, dass es bislang an unabhängigen Belegen fehlt, die die Herkunftsbehauptung stützen. Der Beschluss bedeutet keine Vorwegnahme der materiellen Bewertung des Falls, markiert jedoch eine klare Grenze für weitere Ermittlungen im Ausland, solange belastbare Indizien aus dem spanischen Verfahren nicht vorliegen.

Die Entscheidung schließt an frühere Ermittlungsmaßnahmen an. Bereits im September hatte Calama eine zusätzliche sachverständige Prüfung der Schmuckstücke angeordnet, um Merkmale, Herkunft und möglichen Marktwert genauer zu klären. Ergebnisse dieser ergänzenden Begutachtung sind nach Gerichtsangaben für die weitere Beweiswürdigung maßgeblich. Unabhängig davon betont das Gericht, dass Rechtshilfeersuchen an Drittstaaten nach spanischem Verfahrensrecht nur dann in Betracht kommen, wenn konkrete, verifizierbare Ermittlungsansätze gegeben sind.

Zapateros Verteidigung verweist weiterhin auf die Version eines protokollarischen Geschenks aus seiner Amtszeit und hatte die internationale Nachfrage als geeignetes Mittel zur schnellen Klärung dargestellt. Der Ermittlungsrichter sieht diesen Weg derzeit als nicht angezeigt an. Ob in einem späteren Stadium – je nach Ergebnis der in Spanien laufenden Beweiserhebungen – erneut über internationale Schritte zu entscheiden ist, bleibt offen.

Der Beschluss wurde am Dienstag in Madrid bekannt. Über den Verfahrensschritt berichteten übereinstimmend Europa Press, RTVE und EFE. Eine Stellungnahme aus Saudi-Arabien lag zunächst nicht vor. Das Verfahren an der Audiencia Nacional läuft weiter; konkrete Anklageentscheidungen sind mit dem aktuellen Beschluss nicht verbunden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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