Wirtschaft

Regierung zahlt 90 Millionen an Regionen mit Mietobergrenzen

Die Ministerin Isabel Rodríguez hat am 2. September 2026 Zahlungen von 90 Millionen Euro an fünf Autonome Gemeinschaften angekündigt, die Mietpreisobergrenzen in ausgewiesenen Gebieten anwenden.

Die spanische Regierung stellt 90 Millionen Euro für fünf Autonome Gemeinschaften bereit, die die Ley de Vivienda anwenden und Mietpreisobergrenzen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt durchgesetzt haben. Das teilte die Ministerin für Wohnen und städtische Agenda, Isabel Rodríguez, am 2. September 2026 bei einem Besuch in Lekunberri (Navarra) mit. Die Mittel ergänzen die laufende Umsetzung des Plan Estatal de Vivienda 2026–2030 und sollen gezielt dort wirken, wo die Instrumente der nationalen Wohnpolitik bereits greifen.

Die Verteilung folgt den vom Ministerium genannten Kriterien Bevölkerungszahl in den ausgewiesenen Zonen und Anteil der Haushalte mit übermäßigem Mietaufwand. Demnach entfallen auf Katalonien 59 Millionen Euro, auf das Baskenland 15 Millionen, auf Navarra 6,6 Millionen, auf Galicien 5,1 Millionen und auf Asturien 2,9 Millionen. Rodríguez sprach von einer Unterstützung für jene Verwaltungen, die regulierend eingreifen, um überhöhte Mieten zu dämpfen.

Die Mittel sind zweckgebunden. Sie sollen vorrangig den Bau und die Förderung neuer öffentlicher Wohnungen finanzieren, die Rehabilitierung bestehender Gebäude zur Nutzung als bezahlbarer Wohnraum ermöglichen, den Erwerb kommunaler oder privater Grundstücke für künftigen Wohnungsbau erleichtern und den Ankauf von Bestandswohnungen durch öffentliche Stellen fördern. Das Ministerium betont, diese Maßnahmen zielten auf eine kurzfristige Ausweitung des Angebots in besonders belasteten Märkten.

Hintergrund ist die breiter angelegte Finanzierung des Wohnungssektors durch Madrid: Bereits im Sommer 2026 leitete die Zentralregierung die ersten Tranchen aus dem Plan Estatal de Vivienda an die Regionen weiter. Die jetzt zugesagten 90 Millionen Euro sind eine zusätzliche, erfolgsabhängige Komponente für jene Gemeinschaften, die Mietobergrenzen und weitere Eingriffe der Ley de Vivienda bereits umsetzen.

Die Einordnung bleibt umstritten. Befürworter in den betroffenen Verwaltungen sehen in der Zuweisung einen finanziellen Hebel, um Projekte schneller zu starten und Kommunen bei der Flächenmobilisierung zu unterstützen. Kritiker verweisen dagegen auf strukturelle Engpässe: begrenzte Baukapazitäten, langwierige Genehmigungsverfahren und hohe Grundstückspreise könnten die Wirkung der zusätzlichen Mittel einschränken. Unabhängig davon signalisiert die Auswahl der Empfängerregionen den politischen Willen, das Instrument der Mietpreisregulierung an konkrete Investitionen zu koppeln.

Die genannten Beträge und der Verteilungsmaßstab wurden am 2. September 2026 von der Ministerin in Lekunberri kommuniziert und in Berichten spanischer Nachrichtenmedien wiedergegeben.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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