Die spanische Regierung sieht sich außerstande, den jüngsten Beschluss des Tribunal Supremo zur Ley de nietos bis zur vorgegebenen Frist zu erfüllen. Nach übereinstimmenden Angaben aus dem Justizressort und Wahlbehörden müssten für den Wahlregisterabgleich über 160.000 Einträge überprüft werden. Davon liegen etwa 76.000 im Registro Civil Electrónico vor und sind maschinell durchsuchbar, während rund 80.000 Akten ausschließlich in den Konsulaten physisch archiviert sind und einzeln per Hand gesichtet werden müssten.
Der Beschluss des Tribunal Supremo verlangt, Eintragungen zu trennen, je nachdem ob Betroffene bei der Einbürgerung nach der Ley de nietos Dokumente vorgelegt haben, die das Exil ihrer Vorfahren belegen. Wer diesen Nachweis nicht geführt hat, soll vorläufig nicht im Wählerverzeichnis geführt werden. Betroffen ist vor allem der Censo Electoral de Residentes Ausentes, dessen starker Zuwachs seit Inkrafttreten der Regelung den Richtern zufolge die Transparenz des Wahlvorgangs beeinträchtigen könnte. Die Abogacía del Estado und das Justizministerium verweisen hingegen auf die praktische Unmöglichkeit, in kurzer Zeit Aktenbestände aus Dutzenden Auslandsvertretungen auszuwerten, ohne die Ausübung des Wahlrechts unverhältnismäßig zu beschneiden.
Organisatorisch erschwert die heterogene Aktenlage die geforderte Trennung: Während digital erfasste Vorgänge Filter nach hinterlegten Belegen zulassen, fehlen in vielen Konsulaten strukturierte Metadaten. Administrativ kollidieren die Justizfristen mit dem Wahlkalender. Nach Auskunft der Oficina del Censo Electoral und des Instituto Nacional de Estadística liegen aus den Auslandsvertretungen bislang nicht flächendeckend verifizierte Bescheinigungen vor, die eine differenzierte Aktualisierung des Censo Electoral ermöglichen würden.
Die Junta Electoral prüft nach Angaben aus Behördenkreisen Verfahren, um Vorgaben des Tribunal Supremo möglichst eng zu befolgen und zugleich rechtssichere Übergangslösungen zu schaffen. Im Raum stehen technische Stichproben, zusätzliche Erklärungen der Betroffenen sowie gestaffelte Korrekturläufe, sofern konsularische Nachweise nachgereicht werden. Ob und in welchem Umfang solche Schritte kurzfristig rechtlich Bestand haben, ist offen und hängt von weiteren Entscheidungen der Gerichte ab.
Klar ist: Ohne rasche, belastbare Datenlieferungen aus den Konsulaten drohen Verzögerungen und anschließende Anfechtungen von Registerentscheidungen. Die Regierung beharrt darauf, den Wahlprozess zu schützen und Fehler zu vermeiden; das Tribunal Supremo verlangt eine umgehende Abgrenzung der Wahlberechtigten. Über den weiteren Ablauf und eventuelle Fristsetzungen wird in den kommenden Tagen zwischen Justiz, Wahlverwaltung und Ministerien verhandelt.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).