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Regierung befolgt Supremo-Beschluss zu Ley de nietos und warnt vor Engpässen bis 29. November

Moncloa will die Entscheidung des Tribunal Supremo zur Aussetzung von CERA-Einträgen nach der Ley de nietos umsetzen, hält aber eine vollständige Bereinigung des Auslandsregisters bis zum 29. November für kaum machbar.

Die spanische Regierung hat angekündigt, die Entscheidung des Tribunal Supremo zur sogenannten Ley de nietos umzusetzen, warnt jedoch vor erheblichen praktischen Hürden bis zu den Wahlen am 29. November 2026. Nach Regierungsangaben betrifft die Maßnahme 163.020 Personen, die im Censo Electoral de Residentes Ausentes (CERA) erfasst sind oder erfasst werden sollten. Aus dem Präsidialamt Moncloa heißt es, die Anordnung werde befolgt, die Lage sei jedoch von „außerordentlicher Schwere“, da die Identifizierung der Betroffenen in kurzer Frist „äußerst komplex“ sei.

Der Tribunal Supremo hatte bereits im September vorsorglich die Eintragung bestimmter Neubürgerinnen und Neubürger, die nach der Ley de memoria democrática über die sogenannte Ley de nietos die Staatsangehörigkeit erhielten, ausgesetzt. Nun wies das Gericht den Antrag der Abogacía del Estado auf Aufhebung der Maßnahme zurück; auch ein Vorstoß der Fiscalía auf Lockerung blieb ohne Erfolg. Die Aufrechterhaltung der Aussetzung wurde den Beteiligten am Montag mitgeteilt. Betroffen sind demnach sowohl Personen, die noch nicht ins Auslandsregister aufgenommen wurden, als auch solche, die bereits im CERA geführt werden.

Regierungsquellen verweisen auf administrative Engpässe, insbesondere in Konsulaten mit vielen Verfahren, etwa in Argentinien und Kuba. In zahlreichen Datensätzen sei nicht eindeutig hinterlegt, auf welchem rechtlichen Weg die Staatsbürgerschaft erworben wurde; eine Trennung der Einträge nach Erwerbsgrund erfordere zeitaufwendige Aktenprüfungen. Vor diesem Hintergrund hält Moncloa eine vollständige Bereinigung des CERA bis zum 29. November für „sehr schwierig“.

Die Regierung kritisiert zugleich die Auswirkungen der richterlichen Anordnung auf das Wahlrecht spanischer Staatsangehöriger im Ausland. Nach ihrer Lesart schränkt die Aufrechterhaltung der Vorsichtsmaßnahme das Stimmrecht eines großen Teils der neu Eingebürgerten ein. Oppositionsparteien fordern hingegen Transparenz über die Datengrundlagen und eine schnelle, rechtskonforme Korrektur des Auslandsregisters.

Die rechtliche Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, ob die per Ley de memoria democrática erweiterten Zugangsmöglichkeiten zur Staatsangehörigkeit mit Blick auf anstehende Wahltermine hinreichend überprüft wurden. Der Supremo hält die vorläufige Sperre aufrecht, bis über zentrale Einwände in der Sache entschieden ist. Die Regierung prüft organisatorische Optionen zur Umsetzung der Anordnung und schließt eigenständige Schritte gegen den Beschluss aus. Wie schnell konsularische und zentrale Registerabgleiche realisiert werden können, bleibt vorerst offen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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