Die Zivil- und Strafkammer des Tribunal Superior de Justicia de Cataluña hat am 3. September 2026 entschieden, die Amnestie für die früheren Führungskräfte der Generalitat und Politiker der Esquerra Republicana de Catalunya, Josep Maria Jové und Lluís Salvadó, nicht anzuwenden. Zugleich hält das Gericht die von ihm bereits vorgelegten Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof der Europäischen Union aufrecht. Die Entscheidung wurde am 4. September öffentlich bekannt.
Aus dem Beschluss geht hervor, dass Erwägungen aus Luxemburg zwar einzelne Zweifel des katalanischen Gerichts berühren, jedoch nicht sämtliche konkret aufgeworfenen Punkte beantworten. Solange diese Fragen offen sind, sieht die Kammer keinen Raum für eine sofortige Einstellung des Verfahrens auf Grundlage des Amnestiegesetzes. Damit bleibt der von Katalonien an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtete Klärungsbedarf bestehen.
Jové und Salvadó werden im Zusammenhang mit dem Referendum vom 1. Oktober 2017 unter anderem wegen mutmaßlicher Veruntreuung öffentlicher Mittel verfolgt. Der Prüfmaßstab des Gerichts betrifft insbesondere die Vereinbarkeit der nationalen Amnestieregeln mit unionsrechtlichen Vorgaben in Konstellationen, in denen Haushaltsinteressen der Europäischen Union oder Grundsätze des Unionsrechts tangiert sein könnten. Bereits 2024 hatte das katalanische Gericht hierzu Vorabentscheidungsfragen eingereicht, die nun nicht zurückgenommen werden.
Die Entscheidung hat unmittelbare verfahrensrechtliche Folgen: Die Verfahren gegen Jové und Salvadó werden nicht beendet, und angeordnete Maßnahmen bleiben bestehen, bis der Gerichtshof der Europäischen Union die offenen Punkte klärt oder weitere Hinweise liefert. Politisch verschärft der Beschluss die Auseinandersetzung über Reichweite und Grenzen des Amnestiegesetzes zwischen innerstaatlicher Anwendung und unionsrechtlicher Kontrolle. Das Lager der Unabhängigkeitsbefürworter sieht darin eine Verzögerung zulasten der Betroffenen; Vertreter der Gegenposition betonen den Vorrang einer aus ihrer Sicht gebotenen europarechtlichen Prüfung.
Aussagen der Verteidigung, wonach eine rasche Entscheidung aus Luxemburg herbeigeführt werden solle, sind als Ankündigungen zu verstehen; sie treffen keine Aussage über den Zeitpunkt einer möglichen Antwort des Gerichtshofs. Unabhängig davon bleibt das Amnestiegesetz als solches in Kraft; in den Verfahren von Jové und Salvadó hängt seine konkrete Anwendung jedoch weiterhin von der ausstehenden unionsrechtlichen Klärung ab.
Der Fall ist zentral für Katalonien, weil er die justizielle Linie im Umgang mit Taten rund um den 1. Oktober 2017 prägt und die praktische Schnittstelle von nationaler Gesetzgebung und europäischem Recht sichtbar macht.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).