Die Número de Identidad de Extranjero, auf Deutsch Ausländeridentifikationsnummer, ist eine persönliche, eindeutige Nummer für ausländische Personen mit Beziehungen zu Spanien. Sie wird von der Dirección General de la Policía, der Generaldirektion der spanischen Polizei, zugeteilt. Nach Artikel 205 des Real Decreto 1155/2024 kann sie insbesondere wegen wirtschaftlicher, beruflicher oder sozialer Interessen beantragt werden. Antragsteller müssen den Grund mitteilen und dürfen sich in Spanien nicht irregulär aufhalten. Für den Antrag werden das amtliche Formular EX-15 und der Gebührennachweis mit dem Modelo 790, Código 012 verwendet. Vor der Vorbereitung ist zu klären, ob nur eine NIE oder stattdessen die persönliche Registrierung als in Spanien wohnender EU-Bürger erforderlich ist.
NIE und Aufenthaltsregistrierung unterscheiden
Die NIE ist eine Identifikationsnummer. Sie bestätigt für sich allein weder ein Aufenthaltsrecht noch einen Wohnsitz oder eine steuerliche Ansässigkeit in Spanien. Eine isolierte NIE kommt beispielsweise für einen Immobiliengeschäfts-, Erbschafts- oder Behördenvorgang infrage, wenn keine Registrierung als dauerhaft in Spanien lebender EU-Bürger beantragt wird.
EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten wollen, müssen persönlich die Inscripción en el Registro Central de Extranjeros beantragen, also die Eintragung in das zentrale Ausländerregister. Zuständig ist die Oficina de Extranjería der Provinz, in der die Person wohnen will, oder ersatzweise die entsprechende Polizeidienststelle. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise gestellt werden. Verwendet wird das Formular EX-18. Das ausgestellte Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión, die Registrierungsbescheinigung für Unionsbürger, enthält bereits die NIE.
Für die Aufenthaltsregistrierung gelten zusätzliche Voraussetzungen. Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende und Personen ohne Erwerbstätigkeit müssen jeweils unterschiedliche Nachweise vorlegen. Wer nicht arbeitet, benötigt grundsätzlich ausreichende Mittel und einen geeigneten Krankenversicherungsschutz. Eine bereits vorhandene NIE ersetzt diese Prüfung nicht.
- Klären Sie, ob Sie nur einen bestimmten Vorgang erledigen oder länger als drei Monate in Spanien wohnen wollen.
- Nutzen Sie EX-15 nur für die gesonderte Zuteilung einer NIE.
- Nutzen Sie EX-18 für die Registrierung als in Spanien wohnender EU-Bürger.
Unterlagen für den Antrag in Spanien
Die amtliche Verfahrensseite der Polizei nennt für die gesonderte NIE-Zuteilung das Formular EX-15 und den Nachweis über die Zahlung der Gebühr mit dem Modelo 790, Código 012. Das EX-15 muss vollständig und einheitlich ausgefüllt sowie unterschrieben sein. Verwenden Sie bei Namen, Geburtsdaten und Dokumentnummern genau die Schreibweise des vorgelegten Identitätsdokuments.
Zusätzlich sollten Sie den gültigen Reisepass oder nationalen Personalausweis im Original und als Kopie mitnehmen. Der Grund für den Antrag muss angegeben werden. Da die Behörde diesen Anlass prüfen kann, sollte er durch passende Unterlagen nachvollziehbar gemacht werden, etwa durch Unterlagen eines Notars, einen Vertragsentwurf, Dokumente zu einer Erbschaft oder eine konkrete Aufforderung einer spanischen Stelle.
Das Modelo 790, Código 012 wird auf der elektronischen Seite der Policía Nacional erzeugt. Wählen Sie dort den Gebührentatbestand für die Zuteilung einer NIE auf Antrag. Maßgeblich ist der im aktuellen Formular ausgewiesene Betrag. Die Polizeiseite nennt Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften als Zahlstellen und weist darauf hin, dass dort kein eigenes Konto erforderlich ist. Kontrollieren Sie, ob Sie einen bestätigten Zahlungsnachweis erhalten haben.
- Laden Sie das aktuelle EX-15 über eine amtliche Seite herunter.
- Tragen Sie den konkreten wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Anlass ein.
- Erzeugen Sie das Modelo 790, Código 012 und bezahlen Sie den ausgewiesenen Betrag.
- Bereiten Sie Identitätsdokument, Kopie, Zahlungsnachweis und Belege für den Antragsgrund vor.
Termin und zuständige Stelle in Spanien
Der Antrag richtet sich an die Dirección General de la Policía. Er kann direkt beziehungsweise über eine Oficina de Extranjería oder eine zuständige Comisaría de Policía, also eine Polizeidienststelle, eingereicht werden. Die örtliche Aufgabenverteilung ist nicht in jeder Provinz gleich. Deshalb genügt es nicht, irgendeine Polizeidienststelle auszuwählen.
Für die persönliche Vorsprache ist regelmäßig eine Cita previa erforderlich, also ein vorab gebuchter Termin. Wählen Sie im staatlichen Terminportal zunächst die Provinz und anschließend ausdrücklich das Verfahren zur NIE-Zuteilung. Die angezeigte Bezeichnung kann je nach Portalansicht beispielsweise Asignación de NIE oder Policía – Asignación de NIE lauten. Ein Termin für die EU-Aufenthaltsregistrierung oder für eine Tarjeta de Identidad de Extranjero ist nicht austauschbar.
Die amtliche Höchstfrist für Entscheidung und Mitteilung beträgt fünf Tage ab Eingang des Antrags beim zuständigen Bearbeitungsorgan. Diese Frist beginnt nicht bereits mit der Terminsuche. Bleibt eine Mitteilung innerhalb der Verfahrensfrist aus, sieht die amtliche Beschreibung eine stillschweigende Ablehnung vor.
- Prüfen Sie, welche Stelle in Ihrer Provinz das Verfahren tatsächlich bearbeitet.
- Buchen Sie eine Cita previa für die gesonderte NIE-Zuteilung.
- Bringen Sie die Terminbestätigung und alle Originale, Kopien und Formulare mit.
- Bewahren Sie einen Nachweis über die Einreichung auf.
Antrag über ein spanisches Konsulat
Wer sich bei der Antragstellung außerhalb Spaniens befindet, kann die NIE über die zuständige spanische Oficina Consular, also die Konsularstelle, beantragen. Die Auslandsvertretung teilt die Nummer nicht selbst zu, sondern leitet den Antrag an die Comisaría General de Extranjería y Fronteras in Spanien weiter.
Zuständig ist die spanische Auslandsvertretung für den tatsächlichen Wohnort des Antragstellers. Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach der Staatsangehörigkeit oder danach, welches Konsulat schneller erreichbar ist. Die Konsulate in Deutschland veröffentlichen eigene Amtsbezirke sowie konkrete Vorgaben zur Terminbuchung, Zahlung, Zahl der Ausfertigungen und Form der Identitätsnachweise.
Die offiziellen Konsulatsinformationen bestätigen als Kernunterlagen das EX-15, Identitätsunterlagen, den Antragsgrund und die Gebühr beziehungsweise das dazugehörige Formular 790, Código 012. Einzelheiten unterscheiden sich jedoch. So kann eine aktuelle Meldebescheinigung, eine bestimmte Kopienzahl, Barzahlung oder eine vorherige elektronische Übermittlung verlangt werden. Verwenden Sie deshalb ausschließlich die aktuelle Anleitung des für Ihren Wohnort zuständigen Konsulats. Ein konsularischer NIE-Antrag ist nicht der richtige Weg, um die vorgeschriebene Aufenthaltsregistrierung nach einem längerfristigen Umzug nach Spanien zu ersetzen.
- Ermitteln Sie anhand Ihres Wohnortes den zuständigen Konsularbezirk.
- Lesen Sie die dort veröffentlichte NIE-Anleitung vollständig.
- Befolgen Sie genau die örtlichen Termin-, Zahlungs- und Kopiervorgaben.
- Planen Sie Zeit für die Weiterleitung nach Spanien ein.
Antrag durch eine bevollmächtigte Person
Offizielle Konsulatsinformationen sehen die Antragstellung durch einen Vertreter vor, wenn eine ausreichende Vollmacht vorliegt. Darin muss ausdrücklich stehen, dass die bevollmächtigte Person den Antrag auf Zuteilung der NIE einreichen darf. Außerdem werden Identitätsunterlagen des Vertreters und Unterlagen des Antragstellers verlangt.
Die genaue Form ist vorab mit der bearbeitenden Stelle zu klären. Das spanische Generalkonsulat in Frankfurt nennt beispielsweise eine notarielle Vollmacht oder eine private Vollmacht mit amtlich beglaubigter Unterschrift sowie eine beglaubigte Ausweiskopie des Antragstellers. Solche Detailvorgaben dürfen nicht ohne Weiteres auf andere Konsulate oder Polizeidienststellen übertragen werden. Bei einer im Ausland ausgestellten Vollmacht können je nach Urkunde zusätzliche Anforderungen an Beglaubigung, Apostille oder Übersetzung bestehen.
- Bezeichnen Sie die Beantragung der NIE ausdrücklich in der Vollmacht.
- Fragen Sie die vorgesehene Stelle vor Ausstellung der Vollmacht nach ihren Formanforderungen.
- Bereiten Sie die verlangten Identitätsnachweise für Antragsteller und Vertreter vor.
Typische Fehler und regionale Praxis
Häufige Fehler sind ein Termin für das falsche Verfahren, ein unvollständiges EX-15, abweichende Namensschreibweisen, eine nicht bestätigte Gebührenzahlung oder ein nur allgemein formulierter Antragsgrund. Ebenfalls zu vermeiden ist die Verwechslung der NIE mit dem Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión oder der Tarjeta de Identidad de Extranjero.
Regionale Unterschiede betreffen vor allem die Terminvergabe, die zuständige Dienststelle, gewünschte Kopien und die praktische Form der Belege. Sie ändern nicht die landesweiten Grundanforderungen. Prüfen Sie die örtlichen Angaben kurz vor dem Termin erneut. Private Hinweise oder Terminvermittler ersetzen keine amtliche Auskunft.
Die NIE bleibt grundsätzlich dieselbe Identifikationsnummer. Bewahren Sie die Bescheinigung auf. Ziehen Sie später für mehr als drei Monate nach Spanien, müssen Sie unabhängig von der bereits vorhandenen Nummer die Registrierung als EU-Bürger beantragen.
- Vergleichen Sie alle Personendaten mit Ihrem Ausweisdokument.
- Kontrollieren Sie Verfahren, Ort und Uhrzeit auf der Terminbestätigung.
- Prüfen Sie, ob der Gebührennachweis ordnungsgemäß bestätigt ist.
- Lesen Sie am Vortag nochmals die Vorgaben der örtlichen Stelle.
Ihre Checkliste
- Geklärt, ob eine gesonderte NIE oder die EU-Aufenthaltsregistrierung benötigt wird
- Zuständige Provinzstelle oder spanische Auslandsvertretung bestimmt
- Richtiger Termin für die NIE-Zuteilung gebucht
- Formular EX-15 vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Modelo 790, Código 012 mit richtigem Gebührentatbestand erzeugt
- Aktuell ausgewiesene Gebühr bezahlt und Zahlungsnachweis bestätigt
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis im Original und als Kopie vorbereitet
- Konkreter Antragsgrund angegeben und durch geeignete Unterlagen belegt
- Bei Vertretung ausdrückliche Vollmacht und Identitätsunterlagen vorbereitet
- Örtliche Anforderungen unmittelbar vor dem Termin erneut geprüft
Autor: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).