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Navarras Obergericht billigt Anspruch auf 100 Prozent Homeoffice zur Pflege der Mutter

Das Tribunal Superior de Justicia de Navarra hat einer Softwareingenieurin das Recht zugesprochen, ihre gesamte Arbeitszeit von zu Hause zu erbringen, um ihre an Alzheimer erkrankte Mutter mit anerkanntem Behinderungsgrad zu betreuen. Die Entscheidung…

Das Tribunal Superior de Justicia de Navarra (TSJN) hat einer Arbeitnehmerin den Anspruch zugesprochen, ihre gesamte Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten, um die Pflege ihrer an Alzheimer erkrankten Mutter sicherzustellen. Die Sala de lo Social hob damit ein abweisendes Urteil des erstinstanzlichen Sozialgerichts in Pamplona auf. Die Entscheidung kann in der Kassation zur Unifizierung der Rechtsprechung vor dem Tribunal Supremo überprüft werden.

Die Klägerin arbeitet seit 2006 als Softwareingenieurin. Im Mai 2025 beantragte sie, zu 100 Prozent aus der Ferne zu arbeiten, weil ihre Mutter mit einem Behinderungsgrad von 65 Prozent eine kontinuierliche Betreuung benötigt. Der Arbeitgeber lehnte dies mit dem Hinweis ab, dass keine häusliche Gemeinschaft mit der Mutter bestehe. Nach den Urteilsgründen ist dieser Umstand für den Anspruch nicht ausschlaggebend, wenn die Pflegebedürftigkeit belegt ist und die Tätigkeit grundsätzlich ortsunabhängig erbracht werden kann.

Zur Begründung verweist das TSJN auf den Artículo 34.8 des Estatuto de los Trabajadores, der Anpassungen der Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege vorsieht und Arbeitgeber verpflichtet, eine Ablehnung substantiiert zu begründen. Das Gericht stellte fest, dass die Belegschaft des Unternehmens seit der COVID-19-Pandemie bereits vollständig im Fernmodus gearbeitet hatte. Erst seit Mai 2025 verlangte das Unternehmen wieder Präsenz an mindestens zwei Tagen pro Woche – nach eigenen Angaben wegen Anforderungen des Hauptkunden Gobierno de Navarra. Diese pauschale Vorgabe reiche, so die Richterinnen und Richter, ohne konkrete Darlegung betrieblicher Erfordernisse im Einzelfall nicht aus, um den Antrag der Beschäftigten zu verneinen.

Die Entscheidung ordnet den Fall in die wachsende arbeitsgerichtliche Praxis Spaniens ein, die den Rechtsanspruch auf Anpassungen – bis hin zu vollständiger Telearbeit – auch für pflegende Angehörige stärkt. Sie präzisiert, dass fehlende Wohngemeinschaft kein Ausschlusskriterium ist, sofern Pflegebedarf und Durchführbarkeit der Tätigkeit belegt sind. Zugleich bleibt offen, in welchen Konstellationen Arbeitgeber überwiegende Organisationsgründe oder Kundeninteressen so nachweisen können, dass sie eine vollständige Präsenzpflicht rechtfertigen.

Über eine beantragte Entschädigung für immaterielle Schäden wird in den Berichten kein abschließender Tenor genannt. Klar ist: Bis zu einer möglichen Entscheidung des Tribunal Supremo entfaltet das Urteil Bindungswirkung im konkreten Fall und dient darüber hinaus als Richtschnur für ähnlich gelagerte Streitigkeiten in Navarra und darüber hinaus.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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