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Mann in Astigarraga festgenommen wegen fortgesetzter Misshandlung der Ehefrau

Die Ertzaintza nahm am Samstag in Astigarraga (Gipuzkoa) einen 59-Jährigen fest. Seine Ehefrau berichtete, er habe sie binnen fünf Tagen zweimal zu erwürgen versucht und mit einem Gegenstand geschlagen.

Die Ertzaintza hat in der Nacht zum Samstag in Astigarraga (Gipuzkoa) einen 59-jährigen Mann festgenommen. Nach Angaben der baskischen Polizei steht er im Verdacht der fortgesetzten Misshandlung seiner Ehefrau. Auslöser war ein Hinweis des Universitätsklinikums Donostia, in das die 50-jährige Frau mit Verletzungen eingeliefert worden war.

Die Polizei erläuterte, die Notaufnahme habe eine Patientin gemeldet, die angab, in den vergangenen fünf Tagen wiederholt von ihrem Ehemann angegriffen worden zu sein. Ärztinnen und Ärzte dokumentierten Verletzungen, die nach dieser Darstellung entstanden sein könnten. Die Frau erklärte, der Mann habe zweimal versucht, sie zu erwürgen, und sie mit einem stumpfen Gegenstand geschlagen. Sichtbare Blessuren fanden sich den Angaben zufolge am Rumpf, an Armen und Beinen sowie am Kopf.

Nach der medizinischen Versorgung begleitete ein Streifenteam die Frau zur Erstattung einer Strafanzeige. Die Ertzaintza machte keine näheren Angaben zur Identität des Festgenommenen. Zuständig für die Kommunikation war das Departamento de Seguridad der baskischen Regierung, das die Festnahme bestätigte und auf laufende Ermittlungen verwies.

Die Betroffene gab an, der gemeinsame Wohnsitz liege in Torrevieja (Provinz Alicante). Der Beschuldigte arbeite als Berufskraftfahrer und sei im Zuge seiner Arbeit in Gipuzkoa gewesen. Ob frühere Vorfälle angezeigt worden waren oder Schutzmaßnahmen bestanden, teilte die Polizei nicht mit. Informationen darüber, wann der Mann dem Ermittlungsgericht vorgeführt wird oder ob gegen ihn einstweilige Anordnungen beantragt werden, lagen zunächst nicht vor.

In Spanien ist der Tatbestand der „maltrato habitual“ im Zusammenhang mit häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt strafbewehrt. Nach einer Anzeige und der Sicherung medizinischer Befunde leitet die Polizei das Verfahren in der Regel an das zuständige Gericht weiter; dort können Schutzanordnungen, Kontakt- und Näherungsverbote oder Untersuchungshaft geprüft werden. Welche Schritte im konkreten Fall folgen, blieb am Samstag offen.

Die Ertzaintza betonte, dass die Angaben zur Tathandlung auf der Aussage der Betroffenen beruhen. Eine Einordnung zu möglichen Motiven oder zur Vorgeschichte nahm die Behörde nicht vor. Weitere Details zu Durchsuchungen, Spurensicherung oder Vernehmungen nannte das Departamento de Seguridad zunächst nicht.

Der Vorfall ereignete sich am selben Tag, an dem die Polizei die Mitteilung veröffentlichte. Er steht im Kontext anhaltender Bemühungen der Sicherheitskräfte im Baskenland, Fälle häuslicher Gewalt frühzeitig zu erkennen, zu dokumentieren und an die Justiz weiterzugeben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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