Madrid

Madrid: Vermieter teilen Wohnungen in Zimmer auf und verlangen bis zu 2.500 Euro

In Madrid werden Mietwohnungen zu Zimmervermietungen umgebaut. Am Paseo de la Chopera 29 in Arganzuela stiegen die Gesamterlöse nach dem Ende alter Verträge laut Berichten auf bis zu 2.500 Euro pro Wohnung.

In Madrid häufen sich Fälle, in denen Eigentümer und gewerbliche Vermittler ganze Mietwohnungen in Zimmervermietungen umwandeln und so die Gesamterlöse deutlich erhöhen. Aktueller Anlass ist der Wohnblock am Paseo de la Chopera 29 im Stadtteil Arganzuela: Nach dem Auslaufen oder der Beendigung älterer Verträge wurden Wohnungen als einzelne Zimmer mit gemeinsamer Küche und Bad neu angeboten. Nach übereinstimmenden Berichten Betroffener stiegen die addierten Mieten dadurch je Wohnung auf rund 2.000 bis 2.500 Euro, zuvor lagen die Gesamtmieten bei etwa 800 bis 950 Euro. In Einzelfällen sollen bis zu acht Personen eine Wohnung ohne separates Wohnzimmer teilen.

Juristisch stützen sich die Betreiber auf eine Lücke in der Auslegung der Ley de Arrendamientos Urbanos. Verträge über einzelne Zimmer fallen nicht in jedem Fall unter die vollen Schutzvorschriften der LAU, die für klassische Wohnraummietverträge gelten. Dies ermöglicht es, eine Wohnung in mehrere Mietverhältnisse aufzuspalten und Preisbremsen sowie Laufzeitregelungen zu umgehen. Mieterinnen und Mieter berichten von Kündigungen per Burofax und anschließenden Angeboten, ihre bisherigen Räume als Zimmer zu deutlich höheren Preisen zurückzumieten.

Die Praxis ist umstritten. Mieterinitiativen sehen darin eine Kommerzialisierung des knappen Wohnraums und eine erhebliche Belastung einkommensschwacher Haushalte. Eigentümer und Vermittler verweisen dagegen auf Nachfrage nach flexiblen Wohnformen und rechtliche Spielräume. Eine abschließende rechtliche Bewertung bleibt offen: Sie hängt von der genauen Vertragsgestaltung, der Einstufung der Nutzung und der Kontrolle durch die Behörden der Stadt Madrid und der Comunidad de Madrid ab.

Politisch sind Verschärfungen angekündigt worden. Nach Angaben aus der Berichterstattung bereiten die Stadt Madrid und staatliche Stellen Auslegungs- und Kontrollregeln vor, die Zimmervermietungen stärker fassen und das Zusammenrechnen der Einzelmieten für etwaige Begrenzungsmechanismen klären sollen. Ob neue Verordnungen die geschilderten Umgehungen wirksam unterbinden, wird sich erst nach ihrer Anwendung zeigen.

Der Fall Paseo de la Chopera 29 verdeutlicht, wie wirtschaftliche Anreize und regulatorische Lücken zusammenwirken können, um die Bezahlbarkeit zu verschlechtern. Für die Betroffenen bedeutet dies kurzfristig Unsicherheit, häufige Wechsel und steigende Kosten. Für die Behörden stellt sich die Aufgabe, geltendes Recht konsequent durchzusetzen, Missbrauchstatbestände zu präzisieren und Transparenz über Vertragsarten und Mindeststandards in Wohngemeinschaften zu schaffen. Die hier geschilderten Angaben beruhen auf Berichten von elDiario.es und Antena 3 Noticias sowie auf Aussagen ehemaliger Mieterinnen und Mieter.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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