Die Comunidad de Madrid hat am 16. Oktober 2026 einen zweiten Antragstermin für die Schulessenszuschüsse (becas de comedor) eröffnet. Anträge können bis zum 16. November 2026 gestellt werden. Der zusätzliche Zeitraum richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die nach Beginn des Schuljahres in das Bildungssystem der Region Madrid aufgenommen wurden, sowie an Familien, die in der ersten Runde wegen formaler Fehler, fehlender Unterlagen oder Fristversäumnissen ausgeschlossen wurden.
Die Regionalverwaltung nennt unveränderte Bedingungen gegenüber dem Verfahren im September. Die Unterlagen können über das institutionelle Portal der Comunidad de Madrid, die digitale Nutzerplattform Cuenta Digital, in den offiziellen Registern der Verwaltung oder direkt in den öffentlichen, mit Mitteln des Staates finanzierten Schulen (colegios sostenidos con fondos públicos) eingereicht werden. Erforderlich sind eine formale Antragsschrift mit den Basisdaten, eine ausdrückliche Einwilligung zur behördlichen Datenprüfung sowie – je nach Fall – ergänzende Nachweise. Der Antrag ist von allen volljährigen, im Antrag genannten Personen zu unterschreiben.
Zur Höhe der Unterstützung führt die Regionalverwaltung gestaffelte Beträge an. Je nach Familienlage reicht die Hilfe von 300 Euro bis zur vollständigen Befreiung von der Zahlung des Schulessens. Für bestimmte Anspruchsgruppen können bereits bewilligte Sozialleistungen, etwa das Ingreso Mínimo Vital, als Nachweis herangezogen werden. Die genaue Einstufung ergibt sich aus der einschlägigen Verwaltungsvorschrift und den im Amtsblatt der Comunidad de Madrid veröffentlichten Beschlüssen für das laufende Schuljahr.
Mit dem zweiten Antragstermin soll die Versorgungssicherheit in der Schulverpflegung verbessert und der Zugang für nachträglich eingeschulte Kinder sowie für zuvor aus formalen Gründen ausgeschlossene Familien erleichtert werden. Schulverwaltungen sind für die Entgegennahme und formale Prüfung der Anträge zuständig; die Entscheidung über Bewilligungen und die Abwicklung erfolgt bei den zuständigen Dienststellen der Regionalverwaltung. Angaben zur erwarteten Zahl zusätzlicher Begünstigter liegen derzeit nicht vor; entsprechende Werte wären erst aus späteren Verwaltungsakten oder Haushaltsangaben zu entnehmen.
Die Fristen und Verfahren wurden von der Comunidad de Madrid am 16. Oktober 2026 bekannt gegeben. Sie gelten für das laufende Schuljahr und behalten die im September veröffentlichten Kriterien unverändert bei. Für die Antragstellung empfiehlt die Verwaltung, die jeweils geforderten Unterlagen vollständig beizufügen, um Verzögerungen zu vermeiden und Korrekturen aus der ersten Runde zu ermöglichen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).