Die Comunidad de Madrid hat zum Start des Schuljahrs 2026/2027 die Empfängerliste der Essenszuschüsse veröffentlicht und das Programm um 14 Prozent erweitert. Nach Angaben der Consejería de Educación, Ciencia y Universidades kommen die Beihilfen in diesem Schuljahr 135.600 Kindern und Jugendlichen zugute, 16.600 mehr als zum gleichen Zeitpunkt 2025/2026. Die Entscheidung wurde mit der entsprechenden Resolution im Boletín Oficial de la Comunidad de Madrid bekannt gemacht und den Familien zum Unterrichtsbeginn mitgeteilt.
Die Zuschüsse richten sich an Schülerinnen und Schüler in Educación Infantil, Primaria und Educación Secundaria Obligatoria an öffentlich finanzierten Schulen. Dazu zählen in Spanien sowohl öffentliche Einrichtungen als auch staatlich mitfinanzierte Privatschulen. Grundvoraussetzung ist ein familiäres Pro-Kopf-Jahreseinkommen von höchstens 8.400 Euro. Für als familias numerosas anerkannte Haushalte gilt eine Obergrenze von 10.000 Euro pro Kopf. Zum zweiten Jahr in Folge sind zudem Angehörige der Fuerzas Armadas mit Dienstort in der Comunidad de Madrid explizit eingeschlossen.
Nach Behördenangaben entfällt knapp 40 Prozent der Hilfen auf Familien, deren Anspruch nach Prüfung der Unterlagen bestätigt und fortgeschrieben wurde. Diese Fortschreibung reduziert den erneuten Nachweisaufwand und beschleunigt die Verwaltungsvorgänge. Für neue Anträge genügte eine schlanke Antragstellung mit Basisdaten, der ausdrücklichen Zustimmung zur behördlichen Einsicht in Register sowie – nur in bestimmten Fällen – ergänzenden Belegen. Zuständig für die Durchführung ist die Consejería de Educación, Ciencia y Universidades, die die Bearbeitung bündelt und die Zuwendungen den Schulen für den Mensabetrieb zuweist.
Wie in den beiden Vorjahren plant die Consejería in den kommenden Wochen eine zweite Ausschreibung. Dieses Nachverfahren soll Minderjährige mit wirtschaftlichen oder sozialen Belastungen erreichen, die sich erst nach Unterrichtsbeginn eingeschrieben haben oder deren Erstantrag wegen Formfehlern, fehlender Unterlagen oder verspäteter Abgabe nicht berücksichtigt wurde. Bewilligungen aus dieser Runde werden laut Verwaltung rückwirkend ab Schuljahresbeginn ausgezahlt, damit der Zugang zum Essensangebot unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme ins System möglich bleibt.
Die Ausweitung knüpft an vorangegangene Beschlüsse für das Schuljahr 2026/2027 an, mit denen die Regionalregierung zusätzliche Mittel für die becas de comedor bereitgestellt hat. Ziel ist, die Teilnahme am Schulessen breiter zu ermöglichen; über die Angemessenheit der Einkommensgrenzen und die tatsächliche Abdeckung wird politisch indes unabhängig von der heutigen Verwaltungsentscheidung diskutiert.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).