Die Audiencia Provincial de Valladolid hat das Schwurgerichtsverfahren zum Tod von Esther López für den 2. Februar 2027 terminiert. Nach dem am 2. September 2026 bekanntgegebenen Beschluss der Vorsitzenden des Tribunal del Jurado ist die Hauptverhandlung zunächst für 18 Sitzungen angesetzt. Das gab das Pressebüro des Tribunal Superior de Justicia de Castilla y León bekannt.
Die Geschworenenjury wird zu Prozessbeginn ausgewählt. Anschließend verhandelt das Gericht in mehreren Blöcken, die nach derzeitiger Planung bis Anfang März reichen können. Mit dem Terminierungsbeschluss legte die Vorsitzende zugleich die „hechos justiciables“ fest – die Tat- und Rechtsfragen, über die die Geschworenen nach der Beweisaufnahme zu befinden haben.
Der Fall betrifft die im Januar 2022 in Traspinedo (Provinz Valladolid) als vermisst gemeldete Esther López, deren Leichnam Anfang Februar 2022 gefunden wurde. Angeklagt ist Óscar S. M., der sich auf freiem Fuß mit Auflagen befindet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord mit der Qualifikation der Heimtücke vor und beantragt vorläufig 18 Jahre Freiheitsstrafe. Die Nebenklage hält ebenfalls an einem Mordvorwurf fest und bringt zusätzlich weitere Straftatbestände in Stellung. Die Verteidigung bestreitet die Vorwürfe und verlangt Freispruch. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Die Terminierung folgt auf eine Phase ergänzender Ermittlungen im Jahr 2026. Im April war in einem ehemaligen Wohnhaus des Beschuldigten ein bislang verborgener Hohlraum entdeckt worden. Daraufhin ließ die Audiencia Provincial de Valladolid die Akte zur Vervollständigung einzelner Beweiselemente vorübergehend an die Ermittlungsrichterin zurückgehen. Nach Abschluss dieser Maßnahmen wurde das Verfahren wieder der Kammer vorgelegt, die nun den Prozessfahrplan festlegte.
Das Verfahren vor dem Tribunal del Jurado sieht vor, dass die Geschworenen über die als erwiesen angesehenen Tatsachen und damit über Schuld oder Nichtschuld entscheiden. Das Gericht führt die Beweisaufnahme, entscheidet über prozessuale Anträge und erlässt das Urteil auf Grundlage des Juryvotums und der rechtlichen Würdigung. Prognosen zum Ausgang wären zum jetzigen Zeitpunkt unbegründet.
Mit dem feststehenden Beginn am 2. Februar 2027 erhält ein in Valladolid und über Castilla y León hinaus viel beachtetes Verfahren einen klaren zeitlichen Rahmen. Änderungen am Sitzungsplan bleiben möglich, etwa bei umfangreicher Beweisaufnahme oder zusätzlichen Anträgen der Verfahrensbeteiligten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).