In La Jara, einem Ackerbaugebiet am linken Ufer des Río Grande im Gemeindegebiet von Coín (Málaga), eskaliert der Streit um mehrere großflächige Fotovoltaikprojekte. Trotz anhängiger Klagen berichten lokale Medien von laufenden Erdarbeiten im Juli und August 2026. Verbände und Nachbarschaftsinitiativen werfen den Betreibern vor, während der Brutzeit von Steppenvögeln und Greifvögeln Auflagen missachtet zu haben.
Auslöser des jüngsten Rechtsstreits ist die Erklärung der öffentlichen Nützlichkeit für einzelne Vorhaben, veröffentlicht im Boletín Oficial del Estado. Die Einstufung erleichtert Flächenzugriffe bis hin zur Enteignung. Betroffene Initiativen wie Valle Natural Río Grande fechten diese Entscheidung vor Gericht an und beantragen die Aussetzung der Arbeiten. Sie verweisen auf die Bedeutung des offenen Agrarlands für Arten wie den Wiesenweihen und auf den Wert der historischen Kulturlandschaft am Fuß der Sierra de las Nieves.
Die Gemeinde Coín hat den Projekten kritisch gegenüber Stellung genommen. Zugleich betont der Bürgermeister laut Presseberichten, die Projektgesellschaften hätten mit der großen Mehrheit der Eigentümer Pachtverträge geschlossen. Nach Angaben aus lokalen Berichten umfassen die Vorhaben zusammen mehr als 400 Hektar im Bereich La Jara. Die Junta de Andalucía ist als Genehmigungsbehörde in Teilaspekten eingebunden.
Ein im November 2024 erstelltes Gutachten der Universidad de Málaga warnt vor erheblichen landschaftlichen und ökologischen Auswirkungen am Rand des Nationalparks Sierra de las Nieves. Demnach drohen Beeinträchtigungen von Brut- und Zugrouten sowie eine Zerschneidung der offenen Feldfluren. Umweltgruppen dokumentierten im Sommer 2026 Aushub- und Planierarbeiten und sehen darin Verstöße gegen naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen. Die Betreiber widersprechen diesen Vorwürfen nach bisheriger Berichterstattung nicht öffentlich oder nur allgemein und verweisen auf die behördlichen Genehmigungen.
Welche gerichtlichen Schritte konkret Wirkung entfalten, ist offen. Nach Angaben der Kläger wurden Klagen eingereicht; Termine und mögliche Eilentscheidungen der zuständigen Gerichte stehen aus. Kommt es zu einer Aussetzung, müssten die Arbeiten in den betroffenen Teilflächen ruhen. Bestätigen die Gerichte hingegen die Erklärung der öffentlichen Nützlichkeit, stärkt dies die Rechtsposition der Vorhabenträger bei der Flächeninanspruchnahme.
Der Konflikt zeigt die schwierige Balance zwischen dem zügigen Ausbau erneuerbarer Energien und dem Schutz gewachsener Agrarlandschaften und sensibler Naturräume. Entscheidungen im Fall La Jara könnten Signalwirkung für weitere Projekte in Andalusien entfalten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).