Kastilien und León

Gericht in Segovia führt Ermittlungen gegen Ex-Bürgermeister Vázquez fort

Das Tribunal de Instancia Nummer 5 in Segovia hat am 1. September 2026 beschlossen, die Ermittlungen gegen José Luis Vázquez wegen mutmaßlicher Amtswillkür und Veruntreuung fortzuführen und die Akten der Staatsanwaltschaft zuzuleiten.

Das Tribunal de Instancia número 5 de Segovia hat mit Beschluss vom 1. September 2026 die vorläufigen Ermittlungen gegen den früheren Bürgermeister des Real Sitio de San Ildefonso, José Luis Vázquez, fortgeführt. Dem Ex-Bürgermeister (Amtszeit 2007 bis 2019) und ehemaligen Abgeordneten in den Cortes de Castilla y León werden mutmaßliche Vergehen der prevaricación administrativa (Amtswillkür) und der malversación de caudales públicos (Veruntreuung öffentlicher Gelder) zur Last gelegt. Zugleich ordnete das Gericht an, die Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) zu befassen, damit diese zur Frage der Eröffnung der nächsten Prozessphase Stellung nimmt.

Nach der Mitteilung des Gerichts beziehen sich die Ermittlungen auf mehrere Verwaltungsentscheidungen während der Amtszeit von Vázquez: bestimmte Ernennungen von Gemeindebediensteten, die Zuweisung von Aufgaben und Vergütungen, die Vergabe einzelner Dienstleistungen sowie die Anordnung von Zahlungen trotz Beanstandungen der Intervención municipal (kommunale Rechnungsprüfung). Die Auswertung der bislang erhobenen Unterlagen habe die Fortführung des Verfahrens gerechtfertigt.

Nach übereinstimmenden Berichten wurde zugleich das Verfahren gegen den amtierenden Bürgermeister von La Granja de San Ildefonso, Samuel Alonso, der in der gleichen Sache geprüft worden war, eingestellt. Damit konzentriert sich das Verfahren auf mögliche pflichtwidrige Entscheidungen aus der Amtszeit von Vázquez.

Der Fall hat eine längere Vorgeschichte. Ausgangspunkt waren Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Personalentscheidungen und Dienstleistungsverträgen in der Gemeinde. Wegen der damaligen parlamentarischen Immunität als procurador wurde ein Teil der Ermittlungen 2025 vorübergehend an den Tribunal Superior de Justicia de Castilla y León verlagert. Nach dem Ende des Mandats kehrte das Verfahren an das Gericht in Segovia zurück. Vázquez legte im Oktober 2025 sein Mandat in den Cortes de Castilla y León nieder.

Rechtlich handelt es sich weiterhin um ein Ermittlungsverfahren; eine Anklage ist bislang nicht erhoben. Mit der jetzigen Entscheidung stellt das Gericht die Weichen für ein mögliches Verfahren nach den Regeln des verkürzten Verfahrens, über dessen Einleitung das Ministerio Fiscal zunächst zu befinden hat. Sollte die Staatsanwaltschaft die apertura de juicio oral beantragen und das Gericht dem folgen, würde die Sache in die nächste Prozessstufe übergehen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Weder von Vázquez noch von seiner Verteidigung lagen am Dienstag neue Stellungnahmen vor.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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