Die Verbraucherorganisation FACUA – Consumidores en Acción hat am 25. August 2026 erneut Beschwerden gegen die Telefongesellschaft Española de Telefonía eingereicht, die öffentlich mit Bertín Osborne verbunden wird. Adressaten sind das Ministerio de Consumo und die Agencia Española de Protección de Datos (AEPD). Nach Darstellung von FACUA erschwert das Unternehmen Vertragskündigungen, indem Kundinnen und Kunden aufgefordert würden, eine Kopie ihres DNI per E‑Mail zu übermitteln oder ein spezielles Online‑Formular auszufüllen.
FACUA ordnet die beanstandete Praxis rechtlich zweifach ein. Erstens verstoße sie gegen das konsolidierte Verbraucherrecht (Real Decreto Legislativo 1/2007), wonach das Widerrufsrecht keiner besonderen Form bedarf und in jeder rechtlich zulässigen Weise ausgeübt werden kann. Zweitens sei die Anforderung einer Ausweiskopie mit Blick auf die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) problematisch, weil personenbezogene Daten dem Grundsatz der Datenminimierung zufolge auf das Erforderliche zu beschränken sind. Es handelt sich nach Angaben der Organisation um die siebte Beschwerde gegen die Gesellschaft.
Über die Kündigungsmodalitäten hinaus wirft FACUA der Española de Telefonía weitere Unregelmäßigkeiten vor, darunter mangelnde Transparenz bei vorvertraglichen Informationen, kostenpflichtige Service‑Hotlines und irreführende Angaben zu Verbindungsgeschwindigkeiten. Teile der beanstandeten Online‑Werbung seien nach früheren Hinweisen der Organisation entfernt worden; die jetzigen Eingaben beziehen sich auf weiterhin praktizierte Hürden beim Widerruf und den Umgang mit Identitätsdaten.
Von den Behörden liegen bislang keine Auskünfte über Prüfstände oder Verfahrenseröffnungen vor. Sollte die AEPD Verstöße feststellen, wären aufsichtsrechtliche Maßnahmen bis hin zu Sanktionen möglich; das Ministerio de Consumo könnte zudem verwaltungsrechtliche Anordnungen zur Änderung der Abläufe verlangen. Das Unternehmen selbst hat zu den aktuellen Vorwürfen in den von FACUA geschilderten Punkten bisher keine behördlich dokumentierte Stellungnahme abgegeben.
Die Anzeige richtet den Blick auf eine in Spanien wiederkehrende Konfliktlinie zwischen Vertriebspraktiken junger Telekom‑Marken und dem Schutzstandard des Verbraucher‑ und Datenschutzrechts. Für Kundinnen und Kunden ist rechtlich entscheidend, dass der Widerruf formfrei möglich ist und Identitätsprüfungen verhältnismäßig erfolgen. Ob die jetzt angestoßenen Verfahren zu Änderungen bei Española de Telefonía führen, ist offen; die Zahl und Taktung der Eingaben zeigt jedoch, dass die Aufseher sich erneut mit dem Fall befassen dürften.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).