Für ein bereits in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassenes Fahrzeug nennt die spanische Verwaltung drei Hauptschritte: technische Prüfung und Ausstellung der spanischen Tarjeta ITV, Behandlung der Zulassungssteuer und der kommunalen Fahrzeugsteuer sowie die endgültige Zulassung bei der Dirección General de Tráfico. Ist der Fahrzeughalter in Spanien ansässig, nennt die amtliche Information für die Ummeldung eine Frist von einem Monat ab Begründung der Ansässigkeit. Daneben gelten für den Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte eigene Fristen: Wird das Fahrzeug in Spanien genutzt, ohne dass die endgültige Zulassung beantragt wurde, ist die Steuererklärung grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Nutzung abzugeben. Bei einer tatsächlich anwendbaren Umzugsbefreiung verlängert sich diese Frist auf 60 Tage. Deshalb sollte das Verfahren unmittelbar nach dem Umzug beginnen. Die nachfolgende Reihenfolge gilt für gewöhnliche Pkw; bei Sonderfahrzeugen, erheblichen Umbauten oder besonderen Steuergebieten können weitere Schritte erforderlich sein.
Herkunft und Fahrzeugunterlagen prüfen
Zuerst ist zu unterscheiden, ob das Fahrzeug aus der Europäischen Union oder aus einem Drittland kommt. Ein Auto aus Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat benötigt grundsätzlich keine Zollabfertigung. Bei Fahrzeugen aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union muss dagegen zunächst das Einfuhrverfahren beim spanischen Zoll abgeschlossen werden.
Seit dem 1. Januar 2021 behandelt die spanische Verkehrsbehörde Fahrzeuge aus Großbritannien grundsätzlich wie Drittlandfahrzeuge; Nordirland ist ausgenommen. Kann für ein Fahrzeug aus Großbritannien ein Unionsstatus durch eine Bescheinigung der Agencia Estatal de Administración Tributaria nachgewiesen werden, gelten die Anforderungen für Fahrzeuge aus der Europäischen Union.
Benötigt werden insbesondere die ausländischen Zulassungsdokumente im Original, ein Eigentumsnachweis und die technischen Unterlagen. Für das Verfahren bei der spanischen Prüfstelle nennt die Verwaltung das Certificate of Conformity, die europäische Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers. Stimmen bisheriger und künftiger Halter nicht überein, ist zusätzlich die Rechnung oder der Kaufvertrag vorzulegen.
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Halterangaben in allen Dokumenten vergleichen.
- Beide Teile der ausländischen Zulassungsbescheinigung bereithalten, sofern sie aus zwei Teilen besteht.
- Certificate of Conformity beschaffen oder vorab mit der Prüfstelle klären, welche Genehmigungsunterlagen ersatzweise erforderlich sind.
- Rechnung oder Kaufvertrag und bei Bedarf eine Übersetzung vorbereiten.
Drittlandfahrzeuge zuerst beim Zoll einführen
Bei einem Fahrzeug aus einem Drittland ist vor der spanischen Zulassung eine Zollanmeldung erforderlich. Die Agencia Tributaria bezeichnet sie als DUA, eine spanische Zollanmeldung. Nach Abschluss der Einfuhr wird für die spätere Zulassung grundsätzlich das Certificado de Importación H1 benötigt, sofern der Einfuhrvermerk nicht bereits auf der spanischen ITV-Karte steht.
Bei einem tatsächlichen Wohnsitzwechsel aus einem Drittland können eine Zollbefreiung und eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer möglich sein. Zu den Voraussetzungen gehören grundsätzlich mindestens zwölf aufeinanderfolgende Monate gewöhnlicher Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union und eine Nutzung beziehungsweise ein Besitz des Fahrzeugs am früheren Wohnsitz von mindestens sechs Monaten. Das Fahrzeug muss unter normalen steuerlichen Bedingungen erworben oder eingeführt worden sein.
Die persönlichen Gegenstände sind grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Begründung des neuen Wohnsitzes zur Überführung in den freien Verkehr anzumelden. Während der ersten zwölf Monate nach Annahme der Zollanmeldung darf ein begünstigt eingeführtes Fahrzeug nicht ohne vorherige Unterrichtung der Zollbehörden verliehen, vermietet, verpfändet oder entgeltlich beziehungsweise unentgeltlich übertragen werden.
- Zollanmeldung mit Eigentums-, Wohnsitz- und Fahrzeugnachweisen einreichen.
- Eine mögliche Umzugsbefreiung direkt im Einfuhrverfahren beantragen und belegen.
- Zollbescheid und Certificado de Importación H1 aufbewahren.
- Danach die technische Prüfung und die spanische Zulassung fortsetzen.
Spanische technische Fahrzeugkarte beschaffen
Vor der Zulassung bei der Dirección General de Tráfico, der spanischen Verkehrsbehörde, benötigt das Fahrzeug eine spanische Tarjeta ITV. ITV steht für Inspección Técnica de Vehículos, also die technische Fahrzeugüberwachung. Die Prüfstelle kontrolliert das Fahrzeug und seine Unterlagen und stellt bei ordnungsgemäßem Ergebnis die spanische technische Fahrzeugkarte aus.
Für ein Fahrzeug aus der Europäischen Union sind regelmäßig der ausländische Zulassungsschein, das Certificate of Conformity und bei abweichendem Halter die Rechnung oder der Kaufvertrag vorzulegen. Eine gültige technische Prüfbescheinigung eines anderen Mitgliedstaats wird für die periodische Fahrzeugprüfung anerkannt, sofern sie nach den in Spanien geltenden Prüfintervallen noch gültig ist. Sie ersetzt jedoch nicht die Ausstellung der spanischen Tarjeta ITV für die Zulassung.
Fehlt eine passende europäische Genehmigung, wurde das Fahrzeug nachträglich verändert oder handelt es sich um ein nicht europäisch typgenehmigtes Modell, können zusätzliche technische Nachweise oder ein Genehmigungsverfahren erforderlich sein. Die Durchführung und die Gebühren der Prüfstellen werden regional geregelt; deshalb lässt sich keine landesweit einheitliche ITV-Gebühr nennen.
- Termin bei einer zuständigen ITV-Prüfstelle vereinbaren.
- Fahrzeug und Originalunterlagen vorführen.
- Umbauten und technische Änderungen angeben.
- Tarjeta ITV und Prüfbericht auf Fehler bei Fahrgestellnummer und technischen Daten kontrollieren.
Zulassungssteuer und Umsatzsteuer klären
Vor der endgültigen Zulassung ist der Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte zu behandeln. Diese besondere Steuer auf bestimmte Verkehrsmittel wird üblicherweise als Zulassungssteuer bezeichnet. Bei Steuerpflicht ist grundsätzlich das Modelo 576 vorgesehen. Für Befreiungen oder Fälle der Nichtsteuerbarkeit kommen abhängig davon, ob eine vorherige Anerkennung durch die Steuerverwaltung erforderlich ist, das Modelo 05 oder das Modelo 06 in Betracht.
Die Umzugsbefreiung von der Zulassungssteuer setzt unter anderem voraus, dass der Halter vor dem Umzug mindestens zwölf aufeinanderfolgende Monate außerhalb Spaniens gewohnt und das Fahrzeug am früheren Wohnsitz mindestens sechs Monate selbst genutzt hat. Außerdem muss das Fahrzeug unter normalen steuerlichen Bedingungen erworben oder eingeführt worden sein. Ein aufgrund dieser Regelung befreites Fahrzeug darf innerhalb von zwölf Monaten nach der spanischen Zulassung nicht übertragen werden. Die Befreiung muss vor der endgültigen Zulassung anerkannt sein.
Für die Umsatzsteuer gilt ein Fahrzeug als neu, wenn es höchstens 6000 Kilometer gefahren wurde oder innerhalb von sechs Monaten nach seiner ersten Inbetriebnahme geliefert wird. Beim Erwerb eines solchen Fahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat ist die Umsatzsteuer grundsätzlich im Staat der Zulassung zu entrichten. Ein Fahrzeug gilt nur dann als gebraucht, wenn es mehr als 6000 Kilometer gefahren wurde und die Lieferung mehr als sechs Monate nach der ersten Inbetriebnahme erfolgt.
- Steuerstatus des Fahrzeugs und Voraussetzungen einer Befreiung prüfen.
- Modelo 576, Modelo 05 oder Modelo 06 fristgerecht einreichen.
- Bei einem umsatzsteuerlich neuen Fahrzeug den Umsatzsteuernachweis beschaffen.
- Zahlungs-, Befreiungs- oder Nichtsteuerbarkeitsnachweis für die Zulassung speichern.
Kommunale Fahrzeugsteuer erledigen
Zusätzlich ist der Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica zu behandeln. Diese kommunale Steuer wird häufig als impuesto de circulación bezeichnet. Zuständig ist das Ayuntamiento, also die Gemeindeverwaltung, am steuerlichen Wohnsitz des Fahrzeugs.
Für die Zulassung verlangt die Verkehrsbehörde einen Nachweis über die Zahlung oder Befreiung. Höhe, Zahlungsweise, mögliche Vergünstigungen und das örtliche Verfahren richten sich nach der jeweiligen Gemeinde. Ein allgemeingültiger Betrag kann daher nicht angegeben werden.
- Bei der Wohnsitzgemeinde nach dem Verfahren für die kommunale Fahrzeugsteuer fragen.
- Daten aus der spanischen Tarjeta ITV verwenden.
- Zahlungs- oder Befreiungsbeleg anfordern.
- Übereinstimmung des steuerlichen Wohnsitzes mit den Zulassungsunterlagen prüfen.
Zulassung, Kennzeichen und Versicherung abschließen
Nach ITV und Steuern folgt die matriculación ordinaria, die gewöhnliche Zulassung bei der Dirección General de Tráfico. Der Antrag kann für Importfahrzeuge elektronisch oder nach Terminvereinbarung bei einer Jefatura oder Oficina de Tráfico gestellt werden. Erforderlich sind insbesondere der amtliche Antrag, Identitäts- und Adressnachweise, die spanische Tarjeta ITV, die ausländischen Originaldokumente, Eigentums- und Steuerbelege sowie bei Drittlandfahrzeugen das Certificado de Importación H1.
Für die gewöhnliche Zulassung eines Kraftfahrzeugs außer Kleinkrafträdern weist die amtliche Seite am 29. August 2026 die Tasa 1.1 in Höhe von 99,77 Euro aus. Diese Verwaltungsgebühr umfasst weder ITV noch Steuern, Kennzeichenschilder, Übersetzungen, technische Gutachten oder Versicherung.
Nach erfolgreicher Bearbeitung teilt die Verkehrsbehörde die spanische Zulassungsnummer zu und stellt den permiso de circulación, den spanischen Fahrzeugschein, aus. Erst danach können die Kennzeichenschilder bei einem zugelassenen Anbieter angefertigt werden. Für die Zulassung ist ein Versicherungsnachweis bereitzuhalten; vor der Nutzung auf öffentlichen Straßen müssen gültige Zulassung, Kennzeichen und Versicherungsschutz bestehen. Reicht die Monatsfrist nicht aus, können vorübergehende grüne Kennzeichen für grundsätzlich zwei Monate beantragt und verlängert werden.
- Vollständigen Zulassungsantrag mit Originalpapieren, ITV-Karte und Steuerbelegen einreichen.
- Tasa 1.1 über einen von der Verkehrsbehörde zugelassenen Zahlungsweg entrichten.
- Nach Zuteilung der Nummer Kennzeichenschilder anfertigen lassen.
- Versicherungsschutz und Versicherungsnachweis vor der Fahrt mit spanischen Kennzeichen sicherstellen.
Ihre Checkliste
- Ausländische Zulassungsdokumente im Original
- Eigentumsnachweis, Rechnung oder Kaufvertrag
- Certificate of Conformity oder erforderliche alternative Genehmigungsunterlagen
- Identitätsnachweis, Ausländeridentifikationsnummer und spanischer Adressnachweis
- Bei Drittlandfahrzeugen: Zollanmeldung und Certificado de Importación H1
- Spanische Tarjeta ITV und Prüfbericht
- Nachweis zu Modelo 576, Modelo 05 oder Modelo 06
- Gegebenenfalls Umsatzsteuernachweis für ein umsatzsteuerlich neues Fahrzeug
- Zahlungs- oder Befreiungsbeleg der kommunalen Fahrzeugsteuer
- Nachweise über früheren Wohnsitz, Erwerb und Nutzung bei einer Umzugsbefreiung
- Amtlicher Zulassungsantrag und Nachweis über die Verkehrsbehördengebühr
- Gültiger Versicherungsnachweis
- Kennzeichenschilder erst nach Zuteilung der spanischen Zulassungsnummer anfertigen lassen
Autor: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).