Balearen

Balearen-Obergericht lehnt absolute Erwerbsminderung bei Fibromyalgie-Fall ab

Das Tribunal Superior de Justicia de Balears hat die absolute Erwerbsminderung für einen Reisebüroleiter mit Fibromyalgie verneint. Die Richter sehen fluktuierende Beschwerden und verweisen auf mögliche Phasenarbeit sowie Krankmeldungen bei Schüben.

Das Tribunal Superior de Justicia de Balears hat die Anerkennung einer incapacidad permanente absoluta für einen Arbeitnehmer mit Fibromyalgie abgelehnt und damit ein erstinstanzliches Urteil bestätigt. Nach Auffassung der Sozialkammer sind die gesundheitlichen Einschränkungen des Klägers zwar chronisch, zeigen aber einen fluktuierenden und nicht permanenten Verlauf. In Phasen geringerer Intensität könne der Mann Tätigkeiten ausüben, die seinem Profil entsprechen.

Der Fall betrifft einen Beschäftigten, dessen übliche Tätigkeit die eines Verantwortlichen in einer agencia de viajes ist. Dieses Berufsbild umfasst nach gerichtlicher Darstellung insbesondere Verwaltungsaufgaben, Organisation und Kundenbetreuung. Bereits anerkannt ist bei dem Betroffenen eine incapacidad permanente total für seine bisherige Tätigkeit. Die nun beantragte weitergehende Einstufung als incapacidad permanente absoluta – die jede berufliche Tätigkeit ausschließt – verneinte das Gericht.

Zur Begründung führt die Kammer an, die vorliegenden medizinischen Unterlagen belegten keinen durchgehend leistungsaufhebenden Zustand. Vielmehr könne sich der Mann außerhalb starker Schübe auf administrativen und organisatorischen Posten einbringen. Für Zeiten erhöhter Symptomlast stünden ihm die Instrumente der incapacidad temporal zur Verfügung. Damit fehle es an der für die absolute Erwerbsminderung erforderlichen Dauerhaftigkeit der Einschränkungen.

Die Entscheidung bestätigt das Urteil des Juzgado de lo Social número 1 in Ciutadella de Menorca. Das Gericht stützte sich nach eigener Darstellung maßgeblich auf die gerichtliche Beweisaufnahme, einschließlich der ärztlichen Unterlagen und der Bewertung durch das Instituto Nacional de la Seguridad Social. Eine Abweichung von dieser Würdigung setze neue, eindeutige Belege oder evidente Bewertungsfehler voraus, die im Verfahren nicht aufgezeigt wurden.

Der Beschluss reiht sich in eine Reihe von Entscheidungen spanischer Gerichte ein, die Fibromyalgie nicht pauschal, sondern nach individueller Beweislage bewerten. Er betrifft ausschließlich den Einzelfall und schafft keine allgemeine Vorgabe für andere Verfahren. Rechtsmittel gegen Urteile des Obergerichts sind den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend möglich. Für Beschäftigte und Arbeitgeber auf den Balearen verdeutlicht der Fall, dass für eine Anerkennung der incapacidad permanente absoluta die dauerhafte und umfassende Leistungsunfähigkeit überzeugend dokumentiert sein muss, während die Möglichkeit strukturierter Tätigkeiten und die Absicherung durch kurzfristige Arbeitsunfähigkeit gegen eine solche Einstufung sprechen können.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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