Politik

Assistentin von Begoña Gómez beantragt Freispruch und Kostenerstattung gegen HazteOír

Cristina Álvarez hat am 3. September 2026 vor dem zuständigen Ermittlungsgericht in Madrid Freispruch beantragt und verlangt, die Nebenklage von HazteOír wegen „temeridad“ zu den Kosten zu verurteilen.

Die Assistentin von Begoña Gómez, Cristina Álvarez, hat am 3. September 2026 vor dem Juzgado de Instrucción nº 41 in Madrid ihren Schlussvortrag eingereicht. Sie beantragt den Freispruch und die Verurteilung der Nebenklägerorganisation HazteOír zur Kostenerstattung wegen „temeridad“, also mutwilligen Vorgehens. Ihr Verteidiger José María de Pablo argumentiert, die vom Ermittlungsrichter Juan Carlos Peinado beschriebenen Handlungen seien nicht strafbar.

Der aktuelle Verfahrensstand gründet auf einem Beschluss der Audiencia Provincial de Madrid vom 16. Juli 2026. Das Provinzialgericht legte fest, dass Álvarez lediglich wegen eines mutmaßlichen Delikts der malversación de caudales públicos im Zusammenhang mit einem Softwareprojekt der Universidad Complutense de Madrid angeklagt werden soll. Der Vorwurf des tráfico de influencias gegen sie wurde ausgeschlossen. Zugleich bestätigte die Audiencia Provincial de Madrid, dass das Verfahren gegen Begoña Gómez vor dem Tribunal del Jurado fortzuführen sei. Ob für den Teilkomplex um Álvarez tatsächlich ein Geschworenengericht zuständig wäre, ist zwischen den Verfahrensbeteiligten umstritten; die Verteidigung hält das Verfahren insoweit für „zur Auflösung des Jurysystems verurteilt“ und erwartet keine Juryzuständigkeit.

Im Mittelpunkt steht die Domain TransformaTSC, über die Software für die Messung sozialer und ökologischer Wirkung bereitgestellt worden sein soll. Nach Darstellung der Verteidigung wurde die Marke „Plataforma de medición de Impacto Social y Medioambiental TransformaTSC“ von Begoña Gómez persönlich veranlasst. Álvarez habe weder den Domainnamen beantragt noch die spätere Übertragung veranlasst und sei auch nicht an der Gründung der Gesellschaft Transforma TSC SL beteiligt gewesen. Diese Punkte, so der Anwalt, widerlegten eine persönliche Tatbeteiligung und damit den Vorwurf einer Veruntreuung öffentlicher Mittel.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits zuvor Freispruch für Begoña Gómez und Cristina Álvarez befürwortet. Zugleich wurden gegen Ermittlungsrichter Juan Carlos Peinado wiederholt dienstrechtliche Beschwerden erhoben, die sich auf von ihm getroffene prozessuale Maßnahmen beziehen. Über deren Ausgang entscheidet nicht das Strafgericht, sondern die Justizverwaltung.

Für das weitere Verfahren ist maßgeblich: Der Ermittlungsrichter entscheidet über die Annahme der Schlussvorträge und über die Vorlage an das zuständige Gericht, einschließlich der Frage einer Juryzuständigkeit. Unabhängig davon bleibt die Möglichkeit weiterer Beweisschritte. Die beantragte Kostenerstattung zulasten von HazteOír hängt von der gerichtlichen Bewertung der „temeridad“ und der Rolle der Organisation als Nebenklägerin ab. Aussagen der Verteidigung sind als solche zu werten; eine strafrechtliche Verantwortung wäre erst durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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