Ein 72-jähriger Mann französischer Staatsangehörigkeit ist am Mittwoch, 26. August 2026, beim Baden an der Cala d’Es Codolar in Tossa de Mar (La Selva, Girona) gestorben. Der Notruf ging nach Behördenangaben um 19:43 Uhr ein. Einsatzkräfte fanden den Mann bewusstlos vor; Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos.
Nach Mitteilung von Protecció Civil de Catalunya war der Mann mit einem Familienangehörigen im Wasser, als er sich plötzlich unwohl fühlte. Er wurde an den Strand gebracht, wo unverzüglich Reanimationsmaßnahmen begannen. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Dienst der Strandaufsicht bereits beendet; im Tagesverlauf hatte grüne Flagge geweht. Das Sistema d’Emergències Mèdiques (SEM) schickte drei Rettungswagen. Eine Einheit der Bombers de la Generalitat unterstützte die Maßnahmen. Die Mossos d’Esquadra entsandten zwei Streifen der Bürgersicherheit und eine der Ermittlungsabteilung und übernahmen die polizeilichen Diligencias. Auch die Policía Local de Tossa de Mar war im Einsatz.
Mit diesem Todesfall steigt die Zahl der in dieser Badesaison an katalanischen Stränden Verstorbenen nach Behördenangaben auf 21 seit dem offiziellen Saisonbeginn am 15. Juni 2026. Protecció Civil de Catalunya hatte wiederholt zur Vorsicht aufgerufen und auf die Bedeutung von Warnflaggen, bewachten Zeiten und einer realistischen Selbsteinschätzung, insbesondere bei älteren oder vorerkrankten Badegästen, hingewiesen.
Gesichert ist bislang der Ablauf am Strand und die erfolglosen Rettungsversuche. Nicht veröffentlicht sind Identität und konkrete Todesursache. Ob eine akute medizinische Ursache – etwa ein Herz-Kreislauf-Notfall – vorlag oder andere Faktoren eine Rolle spielten, ist Gegenstand der Ermittlungen und derzeit offen. Die Mossos d’Esquadra führen die Ermittlungen; weitere Details sind erst nach Abschluss der Untersuchungen zu erwarten.
Unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen unterstreicht der Fall die saisonale Belastung der Rettungsdienste an der Costa Brava und die Grenzen unbewachter Badezeiten. Behörden raten, bei fehlender Aufsicht besondere Vorsicht walten zu lassen, Strömungs- und Wetterhinweise zu beachten und im Zweifel auf das Schwimmen in Buchten mit eingeschränkter Sicht- und Rettungsreichweite zu verzichten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).