Andalusien

Zweites spanisches Wohnungsdekret verlängert in Andalusien 263.222 Mietverträge automatisch

Mit Veröffentlichung im Boletín Oficial del Estado am 1. Oktober 2026 trat das zweite Real Decreto-ley in Kraft: In Andalusien werden 263.222 Mietverträge, deren Laufzeit bis Ende 2028 endet, unter bestimmten Voraussetzungen automatisch verlängert;…

Kurzmeldung

Das am 1. Oktober 2026 im Boletín Oficial del Estado veröffentlichte zweite Real Decreto-ley zur Wohnungspolitik bringt eine sofort wirksame, befristete Schutzregel für laufende Mietverhältnisse. Nach dem Text der Verordnung werden in Andalusien 263.222 Mietverträge erfasst, deren vertragliche oder stillschweigende Verlängerungsfristen vor dem 31. Dezember 2028 enden, sofern die Mietparteien die Bedingungen erfüllen (zahlungsberechtigt und acht Monate Zahlungseingang vorausgesetzt). Die Maßnahme sieht vor, dass nach Ablauf der Mindestdauer – fünf Jahre bei Vermietern als natürliche Personen beziehungsweise sieben Jahre bei juristischen Personen – die Verträge automatisch um Jahreszeiträume verlängert werden; maximal gelten zusätzliche Fristen von bis zu zwei beziehungsweise drei Jahren, je nach Lage und konkreter Regelung im Dekret.

Der Ministerrat hatte das Dekret als Teil eines Pakets zum Schutz der sozialen Funktion von Wohnraum beschlossen. Bis zur Befassung und möglichen Konvalidierung durch den Kongress der Abgeordneten bleibt die Publikation im BOE wirksam; wird das Parlament das Dekret binnen der vorgesehenen Frist ablehnen, entfällt die Regelung rückwirkungsfrei. Das Dekret präzisiert Ausnahmen: Ein Vermieter kann nur aus nachweislich begründeten familiären oder beruflichen Gründen von der Verlängerung abweichen; bei unrechtmäßiger Nichtverlängerung oder Räumung sieht der Text eine Entschädigung von bis zu einer Jahresmiete vor. Bestehende Ausnahmen des Mietrechts bleiben bestehen.

Für Andalusien, mit einem hohen Anteil an Ferienwohnungen und stark angespannten Mietmärkten, bedeutet die Veröffentlichung kurzfristig mehr Sicherheit für schätzungsweise rund eine halbe Million Bewohnerinnen und Bewohner. Besonders betroffen sind städtische Räume mit hoher touristischer Nachfrage: in Málaga und Sevilla entfällt ein erheblicher Anteil der betroffenen Verträge. Politisch bleibt der Ausgang offen: Befürworter heben die Stabilisierung bestehender Mietverhältnisse hervor; Kritiker warnen vor möglichen negativen Effekten auf das Angebot und Investitionsanreize. Langfristige Folgen auf Neubau, Angebot und Neuvertragsmieten lassen sich erst mit späteren Marktdaten belastbar beurteilen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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