Der ehemalige Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero hat vor der Strafkammer der Audiencia Nacional Beschwerde gegen die Entscheidung des Untersuchungsrichters José Luis Calama eingelegt, kein Rechtshilfeersuchen (spanisch: comisión rogatoria) an Saudi-Arabien zu den in seinem Büro sichergestellten Schmuckstücken zu richten. Die Verteidigung führt aus, es handele sich um ein persönliches Geschenk des damaligen Königs Abdullah bin Abdulaziz Al Saud aus dem Jahr 2007.
Nach Darstellung der Verteidigung belegt die Nichtaufnahme der drei Schmuckgarnituren in die offizielle Übergabeerklärung beim Verlassen des Palacio de la Moncloa deren privatpersönlichen Charakter. Zapateros Anwalt argumentiert, der Schenkende bestimme den Charakter des Geschenks; die Auslassung in der staatlichen Geschenkeliste könne die Einordnung als privates Präsent nicht entkräften. Im Kern geht es damit um die Abgrenzung zwischen persönlichem Besitz eines Amtsträgers und solchen Präsenten, die dem protokollarischen Bestand des Staates zuzurechnen wären.
Die Ermittlungsrichter am Zentralgericht der Audiencia Nacional hatten den Antrag auf ein Rechtshilfeersuchen Ende Oktober zurückgewiesen. Zur Begründung wurde auf das Fehlen externer, objektiver Bestätigungen für die behauptete Herkunft verwiesen. Ein solcher Schritt setzt in der Regel konkrete Ermittlungsansätze voraus; ohne belastbare Anknüpfungstatsachen sehen spanische Gerichte häufig von Auslandsanfragen ab, zumal sie die Souveränität eines Drittstaats berühren.
Parallel veranlasste Richter José Luis Calama, dass Polizei und Sachverständige die Schmuckstücke katalogisieren und anhand von Prägungen und Marken Herstellerangaben und Produktionsdaten ermitteln. Zudem forderte das Gericht Auskünfte bei Patrimonio Nacional zu vorhandenen Unterlagen über protokollpflichtige Geschenke an Regierungsmitglieder und Staatschefs. Der Abgleich soll Aufschluss darüber geben, ob vergleichbare Stücke amtlich erfasst wurden oder ob Hinweise auf eine staatliche Zuordnung bestehen.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen die materielle Herkunft, der rechtliche Status der Schmuckstücke und die Frage, ob sie hätten deklariert werden müssen. Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass die Stücke nicht in den offiziellen Verzeichnissen der bei Amtsausübung erhaltenen Geschenke erscheinen. Ein formaler Tatvorwurf gegen José Luis Rodríguez Zapatero wurde nach derzeitigem Stand nicht erhoben; die Prüfung der Unterlagen und der fachlichen Bewertungen dauert an. Mit der nun anhängigen Beschwerde soll die Weigerung, eine Anfrage an die Behörden in Riad zu richten, durch die Strafkammer überprüft werden. Ein Termin für die Entscheidung der Kammer wurde nicht bekannt; bis dahin laufen die technischen Prüfungen und Aktenabgleiche weiter.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).