Extremadura

Vier Festnahmen im Fall mutmaßlichen Minderjährigenverkaufs: Drei sitzen in U-Haft

Nach koordinierten Durchsuchungen in Badajoz, Montijo und Linares hat ein Gericht am 6. November drei von vier vorgeführten Beschuldigten in Untersuchungshaft geschickt. Sechs Kinder im Alter von einem bis elf Jahren wurden gesichert.

Drei von vier Beschuldigten im Ermittlungsfall des mutmaßlichen Verkaufs von Minderjährigen sind am Freitag, 6. November, in Spanien in Untersuchungshaft genommen worden. Zuvor waren die vier Festgenommenen einem Gericht vorgeführt worden. Die Maßnahmen folgen einer gemeinsamen Operation von Policía Nacional und Guardia Civil mit Durchsuchungen in Linares (Provinz Jaén), Montijo (Provinz Badajoz) und der Stadt Badajoz.

Nach Behördenangaben wurden im Zuge des Einsatzes sechs Kinder im Alter zwischen einem und elf Jahren lokalisiert, die als Kinder der Hauptverdächtigen gelten. Zwei der Minderjährigen befinden sich in einem portugiesischen Schutzzentrum unter der Obhut der dortigen Behörden. Weitere Kinder wurden der Zuständigkeit der Junta de Extremadura übergeben oder vorläufig in familiäre Obhut gebracht. In Spanien liegt der Kinderschutz bei den autonomen Gemeinschaften; in Extremadura koordiniert die Junta die vorläufige Unterbringung und Folgemaßnahmen in Abstimmung mit der Justiz.

Auslöser der Ermittlungen war laut Polizei eine Anfrage der portugiesischen Polícia Judiciária. In Portugal hatte die Klärung der Herkunft eines einjährigen Mädchens neue Hinweise ergeben, die in Spanien zu den nun durchgeführten Maßnahmen führten. Die grenzüberschreitende Spur verdeutlicht die enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, auf deren Basis Durchsuchungen an mehreren Orten parallel umgesetzt werden konnten. Bei den Einsätzen stellten die Kräfte Unterlagen und Datenträger sicher, die Teil der laufenden Beweissicherung sind.

Die Delegierte der spanischen Regierung in Extremadura, María Teresa Macías, bestätigte die Zusammenarbeit mit den portugiesischen Stellen und verwies darauf, der Schutz der Kinder habe Vorrang vor Detailauskünften zum Stand der Ermittlungen. Nach einer späteren Meldung wurden drei der vier vorgeführten Beschuldigten ohne Kaution in Untersuchungshaft belassen; zwei zuvor Festgenommene waren bereits auf freien Fuß gesetzt worden.

Rechtlich kommen nach ersten Einschätzungen Tatbestände wie Menschenhandel sowie Delikte im Zusammenhang mit dem Personenstand in Betracht. Zuständig für weitere Schritte sind die Ermittlungsrichter und die Staatsanwaltschaft an den betroffenen Orten. Konkrete Anklagepunkte stehen nach Aktenprüfung und Auswertung der beschlagnahmten Belege aus. Die Behörden verweigern Angaben zu identifizierenden Personendaten, um die betroffenen Minderjährigen zu schützen. Die Ermittlungen dauern an; für den Fortgang sind formelle Beschlüsse des jeweils zuständigen Gerichts maßgeblich. Angaben zu möglichen weiteren Festnahmen machten die Sicherheitskräfte bislang nicht.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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