Polizei & Justiz

Policía Nacional entdeckt in Málaga mutmaßlich illegale Baby-Übergabe – drei Festnahmen

Die Policía Nacional hat in Málaga eine mutmaßlich illegale Übergabe eines sechs Monate alten Mädchens aufgedeckt; drei Verdächtige wurden in Cartagena festgenommen.

Die Policía Nacional hat in Málaga eine mutmaßlich illegal organisierte Übergabe eines sechs Monate alten Mädchens zwischen zwei Paaren aufgedeckt. Nach Polizeiangaben wurden die leiblichen Eltern des Kindes und ein 38-jähriger mutmaßlicher Vermittler in Cartagena festgenommen. Die Ermittlungen laufen unter Federführung der Gruppe für Minderjährige der UFAM in Málaga und der UDEV der Comisaría de Cartagena.

Ausgangspunkt war demnach, dass ein Paar in Málaga das Baby übernommen hatte und sich später an die Sozialdienste im Stadtteil Campanillas wandte. Daraufhin leiteten die Behörden ein Schutzverfahren ein und stellten den Kontakt zum Kinderschutz der Junta de Andalucía her, die eine vorläufige Unterbringung veranlasste. Etwa einen Monat nach der Übergabe erstatteten die leiblichen Eltern in Cartagena Anzeige wegen einer angeblichen Entführung. Die Ermittler stuften diese Anzeige nach Prüfungen als falsch ein.

Nach derzeitigem Stand gehen die Behörden davon aus, dass die Übergabe außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Adoptions- und Schutzverfahren erfolgte. Die drei Festgenommenen werden – vorbehaltlich der justiziellen Einstufung – unter anderem wegen Delikten gegen die familiären Beziehungen sowie wegen Vortäuschens einer Straftat beschuldigt. Konkrete Anklagepunkte und mögliche gerichtliche Maßnahmen lagen bis Redaktionsschluss noch nicht vor. Das aufnehmende Paar aus Málaga wird befragt; Angaben zu Festnahmen in diesem Zusammenhang machte die Polizei nicht.

Die Policía Nacional betont, das Wohl der Minderjährigen habe Vorrang. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wurden weder der aktuelle Aufenthaltsort des Kindes noch medizinische Details bekanntgegeben. Zuständig für die weiteren Entscheidungen über den Schutz und die perspektivische Unterbringung ist der Kinderschutzdienst der Junta de Andalucía.

Rechtlicher Hintergrund: In Spanien sind Adoptionen und langfristige Erziehungsübernahmen ausschließlich über öffentliche Stellen, Gerichte und die Jugendämter zulässig. Private oder informelle Übergaben – insbesondere unter Umgehung von Prüfungen zur Eignung und ohne gerichtliche Kontrolle – können als Straftaten gegen die familiären Beziehungen verfolgt werden. Der nun bekannt gewordene Fall befindet sich in der Ermittlungsphase; Aussagen zu Motiven, möglichen Zahlungen oder einer fortgesetzten Vermittlungstätigkeit gelten als nicht belegt und werden von der Redaktion klar von den amtlich mitgeteilten Tatsachen getrennt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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