Der Tribunal Constitucional hat die Verfassungsbeschwerde (recurso de amparo) des Defensor del Pueblo, Ángel Gabilondo, gegen die vorläufige Aussetzung des Wahlrechts für nach der Ley de Nietos Eingebürgerte mehrheitlich als unzulässig verworfen. Die Entscheidung fiel am 26. Oktober 2026. Betroffen sind mehr als 160.000 Personen, deren aktives Wahlrecht der Tribunal Supremo im Eilverfahren derzeit suspendiert hat.
Nach Angaben aus Gerichts- und Regierungskreisen begründete die Mehrheit im Tribunal Constitucional die Nichtannahme mit der Subsidiarität des amparo: Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten sei noch nicht ausgeschöpft, die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten seien nicht beendet, daher sei der Antrag verfrüht. Das Plenum lehnte es damit ab, die vom Tribunal Supremo angeordneten vorläufigen Maßnahmen im Wege des Grundrechtsschutzes zu überprüfen.
Dagegen legten die Verfassungsrichter Ramón Sáez und Juan Carlos Campo ein abweichendes Votum vor. Sie argumentieren, die Suspendierung des Wahlrechts in großem Umfang betreffe ein zentrales Grundrecht in einem bereits laufenden Wahlprozess. Angesichts der verfahrensrechtlichen Lage beim Tribunal Supremo und der knappen Fristen sei ein effektiver Rechtsschutz andernfalls faktisch nicht gewährleistet. Es handele sich, so ihre Formulierung, um einen Fall mit besonderem Gewicht für die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.
Parallel dazu drängt der Tribunal Supremo die Exekutive zur Mitwirkung. In einem jüngsten Beschluss forderte er die Regierung auf, die Namensliste der von der Suspendierung betroffenen Eingebürgerten zu übermitteln. Der Supremo bezeichnete die Herausgabe als notwendig für die gerichtliche Prüfung und verband seine Aufforderung mit Hinweisen auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Nichterfüllung. Die Berichterstattung nennt dabei eine Größenordnung von über 160.000 Personen, die aufgrund der Ley de Nietos die spanische Staatsangehörigkeit erhalten haben.
Die Entscheidung des Tribunal Constitucional verlagert den Schwerpunkt zurück auf den Tribunal Supremo und die Regierung. Für die unmittelbar bevorstehenden Wahlvorbereitungen schafft sie keine Klarheit darüber, ob und wann die betroffenen Personen wieder in die Wahlregister aufgenommen werden. Rechtlich steht eine Grundsatzfrage im Raum: In welchem Umfang darf der Verfassungsgerichtshof in schwebende verwaltungsgerichtliche Eilverfahren eingreifen, wenn eine mutmaßlich massenhafte Beeinträchtigung des Wahlrechts geltend gemacht wird? Während die Mehrheit an der strikten Subsidiarität des amparo festhält, fordern die beiden abweichenden Richter ausnahmsweise verfassungsgerichtliche Kontrolle schon im Stadium vorläufiger Maßnahmen.
Hintergrund der Ley de Nietos ist die erleichterte Einbürgerung von Nachfahren spanischer Exilierter. Gegenstand des aktuellen Streits ist nicht die Staatsangehörigkeit als solche, sondern deren Auswirkung auf das Wahlregister und damit auf das aktive Wahlrecht in einem laufenden Urnengang.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).