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Verfassungsgericht billigt Amnestie auch für Malversación im katalanischen Prozess

Der spanische Tribunal Constitucional hat am 7. Oktober 2026 entschieden, dass die Amnestie auch den Tatbestand der Malversación im Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitsprozess umfasst. Fünf Richter legten ein Sondervotum vor.

Der spanische Tribunal Constitucional hat am 7. Oktober 2026 beschlossen, dass die 2024 verabschiedete Amnestie auch auf das Delikt der Malversación im Kontext des katalanischen Unabhängigkeitsprozesses (procés) anzuwenden ist. Die Entscheidung wurde mit sieben zu fünf Stimmen getroffen und dem Tribunal Supremo am selben Tag mit der vollständigen Begründung sowie einem Sondervotum (voto particular) der abweichenden Richter übermittelt.

Nach Darstellung des Gerichts korrigiert der Beschluss eine zu enge Auslegung der Amnestieregeln durch einzelne Strafsenate des Tribunal Supremo. Die Mehrheit sieht dadurch Grundrechte der Betroffenen, insbesondere effektiven Rechtsschutz, beeinträchtigt. Die schriftliche Begründung geht auf eine Mehrheitsvorlage von Gerichtspräsident Cándido Conde-Pumpido vom 6. Oktober 2026 zurück und präzisiert die Kriterien, unter denen Taten im Rahmen des procés unter die gesetzliche Amnestie fallen.

Das Sondervotum von fünf Richtern kritisiert Umfang und Begründungsstil der Mehrheitsentscheidung. Die Unterzeichner werfen der Mehrheit vor, die Grenzen verfassungsgerichtlicher Kontrolle zu überschreiten, und bestreiten, dass die einschlägigen Tatbestände der Malversación zwingend von der Amnestie erfasst seien. Das voto particular liegt als gesonderter Text vor und entfaltet keine bindende Wirkung, dokumentiert jedoch die innergerichtliche Kontroverse.

Unmittelbare Folgen ergeben sich für anhängige Verfahren vor dem Tribunal Supremo und nachgeordneten Gerichten. Diese müssen prüfen, ob einschlägige Verurteilungen oder Ermittlungen wegen Malversación in Fällen des procés unter die nun bekräftigte Amnestie fallen. In der Praxis kann dies die Aufhebung strafrechtlicher Maßnahmen wie Haftbefehle oder Reiseauflagen und die Einstellung einzelner Verfahren nach sich ziehen. Die konkrete Umsetzung hängt von den jeweiligen Spruchkörpern ab; prozessuale Anträge der Verfahrensbeteiligten sind zu erwarten.

Politisch und rechtlich markiert die Entscheidung einen Einschnitt in der Aufarbeitung des katalanischen Unabhängigkeitskonflikts. Sie trennt zwischen der verfassungsrechtlichen Auslegung der Amnestie durch das Tribunal Constitucional und ihrer Anwendung durch die Fachgerichte. Zugleich verdeutlicht das veröffentlichte voto particular die fortbestehenden verfassungsrechtlichen Differenzen über Reichweite und Grenzen einer Amnestie für Vermögensdelikte im öffentlichen Sektor.

Der Beschluss datiert vom 7. Oktober 2026. Mit der Übermittlung an den Tribunal Supremo ist er für die Instanzgerichte maßgeblich, soweit sie über die Anwendung der Amnestie in einschlägigen Fällen des procés zu entscheiden haben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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