Ecologistas en Acción wirft fünf autonomen Gemeinschaften vor, im Rahmen des Programa Escolar de Frutas y Hortalizas Obst und Gemüse an Schulen geliefert zu haben, die laut amtlichen Rückstandskontrollen 2024 häufig Pestizidrückstände aufwiesen. Betroffen sind Madrid, Castilla y León, Katalonien, Andalusien und Murcia. Das berichtete elDiario.es am 10. September 2026 unter Verweis auf Ausschreibungsunterlagen und Daten der Agencia Española de Seguridad Alimentaria y Nutrición.
Konkret nennt die Auswertung Orangen, Tomaten, Äpfel und Birnen als in Vergaben vermerkte Lieferungen, die 2024 zu den zehn Produktgruppen mit den meisten Pestizidnachweisen zählten. Die Analyse stützt sich auf den Rückstandsbericht der AESAN für 2024 und auf das Dossier der Organisation „Directo a tus hormonas 2026“, das Funde einzelner Wirkstoffe zusammenführt. Ecologistas en Acción betont, Kinder seien wegen der noch nicht abgeschlossenen körperlichen Entwicklung besonders empfindlich gegenüber toxischen Substanzen. Die Organisation verweist auf Studien, die eine chronische Exposition gegenüber bestimmten Pflanzenschutzmitteln mit hormonellen Störungen, neurologischen Beeinträchtigungen und erhöhten Krankheitsrisiken in Verbindung bringen.
In den bemängelten Ausschreibungen hätten wirtschaftliche Kriterien überwogen, ohne ökologische Produktion verbindlich vorzuschreiben, kritisiert die Organisation. Vorgaben für kurze Lieferwege oder Bio-Qualität seien in mehreren Regionen nicht oder nur fakultativ verankert. Zugleich hält Ecologistas en Acción fest, dass das Programm grundsätzlich den Zugang zu frischem Obst und Gemüse an Schulen verbessert. Die Umweltorganisation fordert jedoch, die öffentliche Beschaffung so auszurichten, dass ökologische Erzeugung, regionale Herkunft und strenge Rückstandsvorgaben verbindliche Zuschlagskriterien werden.
Als positive Ansätze nennt die Analyse einzelne Verfahren, in denen Nähe zum Produktionsort oder ökologischer Anbau als wertende Kriterien einflossen. Konkrete Vertragsmengen, Lieferantenlisten oder Chargenbezüge lassen sich aus den ausgewerteten Unterlagen nicht durchgängig entnehmen. Die berichteten Befunde beziehen sich auf die Schulperiode 2024/2025, während die zugrunde liegenden Nachweise aus den amtlichen Kontrollen des Jahres 2024 stammen. Unabhängig von den Vergaben gilt: Die Lebensmittelsicherheit wird in Spanien zentral überwacht, Rückstände unterhalb gesetzlicher Grenzwerte sind zulässig. Der Streitpunkt ist hier nicht die Rechtmäßigkeit einzelner Chargen, sondern die Frage, ob die öffentliche Hand die Beschaffung stärker an Vorsorgeprinzipien ausrichten sollte.
Die Veröffentlichung von elDiario.es macht die Kritik pünktlich zum neuen Schuljahr 2026/2027 erneut zum Thema. Aussagen und Bewertungen sind der Organisation Ecologistas en Acción zugeschrieben; amtliche Daten stammen aus dem AESAN-Rückstandsprogramm 2024.
Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).