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Tribunal Supremo setzt vorläufig die Wirkung der Wählerregistrierungen nach »Ley de Nietos« außer Kraft

Der spanische Tribunal Supremo hat Anfang September 2026 vorsorglich die Eintragungen im Auslands-Wählerverzeichnis ausgesetzt, die auf der sogenannten Ley de Nietos beruhen. Das Gericht begründet den Schritt mit einem «gefährdeten» Anstieg im Censo und…

Kurzmeldung

Der Tribunal Supremo hat in einer vorsorglichen Entscheidung Anfang September 2026 die Wirkungen von Eintragungen im Censo de Electores Residentes Ausentes (CERA) ausgesetzt, soweit diese auf der sogenannten Ley de Nietos beruhen und kein individueller Nachweis des Exils eines Vorfahren vorliegt. Das Gericht begründete die Maßnahme mit einem «begründeten, realen und ernsten Risiko», die Objektivität und Transparenz künftiger Wahlen zu beeinträchtigen, nachdem die Zahl der Auslandsregistrierungen deutlich angestiegen sei. Die Entscheidung betrifft bereits erfolgte und laufende Anträge zur Eintragung in den CERA; die Anordnung ist ausdrücklich vorläufig und gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts.

Zur Vorbereitung der weiteren Prüfung forderte der Tribunal Supremo von der Junta Electoral Central (JEC) und der Oficina del Censo Electoral differenzierte Informationen über Umfang und Herkunft der betroffenen Einträge sowie Angaben zur konsularischen Praxis. Das Gericht setzte Fristen für Berichte und forderte, dass Konsulate den Nachweis des Exils der Vorfahren prüfen müssen, bevor die Eintragungen wahlrechtliche Wirkung entfalten. In den Verfahrensakten wurden Zahlen erwähnt, die einen außergewöhnlichen Zulauf dokumentieren; das Gericht nahm diese Angaben in seine Risikoabwägung auf.

Die Entscheidung folgte auf Klagen von zivilgesellschaftlichen und parteipolitischen Klägern, die eine mögliche Manipulation oder unzureichende Kontrolle der Registrierungen monierten. Regierung und mehrere Parteien äußerten Kritik an der vorläufigen Aussetzung und warnten vor der Belastung individueller Rechte; zugleich betonten andere Akteure, die Maßnahme diene dem Schutz der Wahlintegrität. Das höchste Gericht wies darauf hin, dass es sich um eine ausnahmsweise, temporäre Maßnahme handele und dass die rechtliche Beurteilung der angegriffenen Entscheidungen in einem Hauptsacheverfahren getroffen werde.

Wesentlich bleibt: Die Anordnung verhindert vorerst nicht die Verleihung der Staatsangehörigkeit selbst, sondern beschränkt lediglich die wahlrechtliche Wirkung bestimmter Eintragungen in den Auslandsstimmregister. Über die dauerhafte Rechtslage wird der Tribunal Supremo in einem späteren Urteil entscheiden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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