Katalonien

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Badalonas Bürgermeister nach „escoria“-Post

Die Staatsanwaltschaft in Barcelona prüft seit 15. September, ob ein Social-Media-Beitrag von Xavier García Albiol den Tatbestand des Hassdelikts erfüllt. Der Bürgermeister von Badalona hatte einen festgenommenen Marokkaner als „escoria“ bezeichnet und „Rückführung zu…

Die Fiscalía Provincial de Barcelona hat am 15. September Ermittlungen gegen Xavier García Albiol eingeleitet. Der Bürgermeister von Badalona (Partido Popular) hatte im Juni in sozialen Medien einen wegen Diebstahls festgenommenen Mann marokkanischer Staatsangehörigkeit als „escoria“ bezeichnet und sinngemäß erklärt, er würde ihn „a nado“ nach Marokko zurückschicken. Der auf Hassdelikte spezialisierte Dienst des Ministerio Público prüft, ob der Beitrag den Straftatbestand eines Delikts aus Hass erfüllt.

Ausgangspunkt ist eine Anzeige der Menschenrechtsorganisation Irídia. Sie wirft Albiol vor, die mutmaßliche Straftat ausdrücklich mit der Nationalität des Festgenommenen verknüpft und damit diskriminierende Ressentiments bedient zu haben. Zugleich, so die NGO, berühre die öffentliche Zuschreibung von Schuld durch eine Amtsperson die Unschuldsvermutung. Nach Darstellung von Irídia verbreitete sich der Beitrag rasch und rief zahlreiche feindselige Reaktionen hervor. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Aufnahme von Ermittlungen, äußerte sich jedoch nicht zu weiteren Verfahrensschritten.

Albiol ist seit Jahren für eine harte Linie in Fragen von Migration und innerer Sicherheit bekannt. Befürworter dieser Politik verweisen regelmäßig auf Kriminalitätsbelastung und fordern klare Worte gegen Wiederholungstäter. Kritiker warnen hingegen vor der Stigmatisierung ganzer Gruppen sowie vor einer Verrohung im öffentlichen Diskurs. Der aktuelle Fall bündelt diese Konfliktlinien: Im Zentrum steht die rechtliche Abgrenzung zwischen zulässiger, auch scharfer Meinungsäußerung und strafbarer Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen eine durch Herkunft definierte Gruppe.

Rechtlich geht es in Spanien in Verfahren wegen mutmaßlicher Hassdelikte um die Frage, ob eine Äußerung geeignet ist, Intoleranz zu schüren oder die Würde einer Personengruppe anzugreifen. Maßgeblich sind Kontext, Wortwahl, Reichweite und die erkennbare Zielrichtung der Aussage. Nach Beginn der Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft weitere Informationen einholen und Zeugen anhören. Mögliche Ausgänge reichen von der Einstellung des Verfahrens bis zur Erhebung einer Anklage, sofern ein hinreichender Tatverdacht angenommen wird.

Die Ermittlungen beziehen sich auf die Äußerungen in sozialen Medien aus dem Juni. Angaben zu Fristen oder zu einer möglichen Vorladung des Bürgermeisters wurden nicht gemacht. Der Vorgang spielt sich in Badalona und Barcelona ab und ist Teil einer breiteren Debatte in Katalonien und ganz Spanien über die Grenzen politischer Rhetorik und den strafrechtlichen Schutz vor Hassrede.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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