Die spanische Regierung will am Dienstag, 8. September 2026, im Ministerrat ein Real Decreto beschließen, das die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen umsetzt und die Regeln für Probezeiten verschärft. Nach Angaben des Ministerio de Trabajo y Economía Social sollen Verlängerungen der Probezeit über sechs Monate künftig nur zulässig sein, wenn sie im Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen und von der Arbeitgeberseite begründet werden. Zudem müssen Arbeitgeber die Kriterien offenlegen, nach denen das Bestehen der Probezeit bewertet wird.
Das Vorhaben betrifft eine zentrale Bestimmung des Estatuto de los Trabajadores, das die Probezeit in der Regel auf höchstens sechs Monate festlegt. Nach der geplanten Neuregelung bleibt der Spielraum der Tarifparteien erhalten, wird aber enger gefasst: Für längere Probezeiten braucht es sowohl eine tarifliche Grundlage als auch eine sachlich nachvollziehbare Begründung im Einzelfall. Beschäftigte sollen zudem bereits bei Vertragsschluss klar und rechtzeitig über die Dauer der Probezeit sowie über Tests, Kriterien oder Leistungsziele informiert werden, die für das Bestehen maßgeblich sind.
Das Ministerium unter Leitung von Yolanda Díaz begründet den Schritt mit dem Ziel, missbräuchliche Beendigungen während der Probezeit einzudämmen und verdeckte Befristungen zu verhindern. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Richtlinie (EU) 2019/1152, deren Überführung in nationales Recht in Spanien nach mehreren Anläufen nun abgeschlossen werden soll. Ein Real Decreto bedarf keiner parlamentarischen Verabschiedung; die Bestimmungen treten nach Veröffentlichung im Boletín Oficial del Estado in Kraft. Übergangsregeln sollen sicherstellen, dass bestehende Verträge rechtssicher angepasst werden können.
Für Unternehmen bedeutet die Reform einen höheren Dokumentations- und Begründungsaufwand. Sie müssen die Entscheidung über eine Verlängerung der Probezeit transparent herleiten und die maßgeblichen Bewertungsmaßstäbe vorab mitteilen. Tarifverträge, die längere Probezeiten vorsehen, werden künftig genauer zu begründen sein. Für Beschäftigte erhöht sich die Vorhersehbarkeit der Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit, gegen missbräuchliche Praktiken vorzugehen, etwa vor der Arbeitsinspektion oder vor Gericht.
Offen ist bis zur Veröffentlichung des endgültigen Wortlauts, wie detailliert die Begründungsvorgaben ausfallen, welche Fristen für die Information der Beschäftigten gelten und wie die Kontrolle durch die Arbeitsinspektion konkret ausgestaltet wird. Klar ist bereits, dass der Beschluss am Dienstag den Startschuss für die Anwendung der neuen Transparenz- und Informationspflichten geben soll.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).