Der Untersuchungsrichter der Audiencia Nacional, José Luis Calama, hat am 4. September 2026 den Antrag von José Luis Rodríguez Zapatero auf generelle Nichtigkeit der Ermittlungen im sogenannten Fall Plus Ultra abgewiesen. Nach der Entscheidung liegen keine Verletzungen von Grund- oder Verfahrensrechten vor, die eine Aufhebung aller bislang ergriffenen Maßnahmen rechtfertigen würden. Der Beschluss bestätigt damit den Fortgang der Ermittlungen in ihrer bisherigen Form.
In der Begründung geht Calama auf mehrere von der Verteidigung gerügte Punkte ein, darunter die Wiederaufnahme von Ermittlungen in Madrid, die Abtrennung einzelner Komplexe sowie die spätere Übernahme durch die Audiencia Nacional. Aus diesen Schritten lasse sich keine verfassungsrechtlich relevante Benachteiligung des früheren Ministerpräsidenten ableiten. Teilweise stützten sich die Ermittlungen auf Rechtshilfeinformationen aus dem Ausland; auch daraus folge keine Unzulässigkeit der gewonnenen Erkenntnisse. Eine pauschale Nichtigkeit, wie von der Verteidigung als nulidad general beantragt, komme daher nicht in Betracht.
Zapatero hatte seinen Antrag am 25. Juni 2026 gestellt. Er bezog sich unter anderem auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Antikorruption aus dem Jahr 2025 und Aktenerhebungen, die nach seiner Auffassung seine Verteidigungsrechte beeinträchtigt hätten. Ende Juli 2026 hatte Calama mitgeteilt, einige Rügen im Detail prüfen zu wollen. Die nun getroffene Entscheidung schließt jedoch eine umfassende Aufhebung des Verfahrens aus. Einzelne Beanstandungen können nach derzeitigem Stand weiterhin in den dafür vorgesehenen prozessualen Schritten vorgebracht werden.
Der Fall betrifft die staatliche Rettung der Fluggesellschaft Plus Ultra im Jahr 2021 über den Corona-Sonderfonds für strategische Unternehmen, der beim staatlichen Industriebeteiligungsfonds SEPI angesiedelt ist. Im Raum stehen mögliche unzulässige Einflussnahmen im Umfeld der Entscheidung über die Finanzhilfen. Neben Zapatero sind weitere Personen aus dem Unternehmens- und Behördenumfeld in den Akten benannt. Für die ersten Septembertage sind Vernehmungen und weitere Ermittlungsmaßnahmen angesetzt.
Mit der Abweisung des Antrags bekräftigt die Audiencia Nacional die bisherige Verfahrenslinie. Die Anklagebehörden sehen die materiellen Ansätze der Ermittlungen als hinreichend begründet. Zugleich bleibt die Tür für spezifische Verfahrensrügen geöffnet: Die Verteidigung kann einzelne Maßnahmen weiterhin anfechten, sofern sie konkrete Rechtsverletzungen substantiiert darlegt. Prognosen zum weiteren Verlauf sind wegen der laufenden Ermittlungen nicht angezeigt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).