Der Tribunal Supremo hat klargestellt, dass ein später im Zivilregister eingetragener Geschlechtswechsel keine Rückwirkung entfaltet, um eine bereits rechtskräftige Verurteilung wegen violencia de género aufzuheben. Die Sala de lo Penal entschied am 18. August 2026, dass für die strafrechtliche Einordnung maßgeblich ist, welches rechtliche Geschlecht zum Tatzeitpunkt bestand.
Dem Beschluss lag ein Fall aus Castellón zugrunde. Ein Juzgado de lo Penal de Castellón hatte festgestellt, dass der Verurteilte am 20. April 2022 bei der Übergabe der gemeinsamen achtjährigen Tochter seine frühere Partnerin schlug und kratzte und zugleich das Kind hart am Arm fasste. Das Gericht verurteilte ihn zu neun Monaten Freiheitsstrafe wegen violencia de género zum Nachteil der Ex-Partnerin sowie zu weiteren neun Monaten wegen violencia doméstica zum Nachteil der Tochter; die Audiencia Provincial bestätigte das Urteil. In der Revision machte die verurteilte Person geltend, sie habe mehr als ein Jahr nach der Tat einen Geschlechtswechsel im DNI eintragen lassen, weshalb die Tat nicht (mehr) als Gewalt gegen die Frau zu qualifizieren sei. Der Tribunal Supremo wies dies zurück: Die spätere Personenstandsänderung ändere nichts daran, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der besonderen Schutzvorschriften zum Tatzeitpunkt erfüllt waren.
Die Strafrichter stellten damit klar, dass die zivilrechtliche Anerkennung einer Geschlechtsänderung keine ex-post-Neubewertung eines bereits abgeschlossenen Sachverhalts erzwingt. Entscheidend bleibt, ob die rechtlichen Merkmale der violencia de género im Zeitpunkt der Tat vorlagen. Eine Verurteilung wegen violencia doméstica zum Schutz von Kindern und anderen Familienangehörigen bleibt hiervon unberührt.
Kontextualisierend verweist die Entscheidung darauf, dass Persönlichkeitsrechte und strafrechtliche Verantwortlichkeit unterschiedlichen Logiken folgen. Erstmals setzt der Tribunal Supremo dabei eine Vorgabe des Tribunal Constitucional um, das die Möglichkeit auch für Minderjährige bestätigte, den Geschlechtseintrag im DNI zu ändern. Der nun entschiedene Fall begrenzt die Reichweite solcher zivilrechtlicher Änderungen ausdrücklich gegenüber der strafrechtlichen Würdigung vergangener Taten.
Die Entscheidung schafft Orientierung für anhängige und künftige Verfahren, in denen nachträgliche Registereinträge als Argument gegen die Anwendung der spezialgesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Frauen angeführt werden. Für Strafverfolgungsbehörden und Gerichte gilt als Referenz, dass der rechtliche Status am Tatdatum der Anknüpfungspunkt für die Einordnung bleibt; eine spätere Änderung im Register entfaltet insoweit keine Rückwirkung.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).