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Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Urteile gegen José Luis Ábalos und Koldo García und öffnet den Weg zum Verfassungsgericht

Die Sala de lo Penal des Tribunal Supremo hat am 14. Oktober 2026 die Vorbehalte der Verteidigung zurückgewiesen; die Verurteilungen von Juni bleiben bestehen, der Rechtsweg zum Tribunal Constitucional steht offen.

Kurzmeldung

Die Strafkammer des spanischen Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) hat am 14. Oktober 2026 die von den Verurteilten eingelegten Incidente de nulidad zurückgewiesen und damit die Urteile vom 22. Juni 2026 bestätigt. Ein am 7. Oktober datiertes, rund 80 Seiten umfassendes Gerichtsschriftsatz (auto) legt dar, dass die vorgebrachten Rechtsverletzungs‑Behauptungen nicht durch den Ausnahmemechanismus des Incident de nulidad zu prüfen seien. Mit der Entscheidung ist die ordentliche Rechtsweginstanz ausgeschöpft; den Verurteilten steht der Verfassungsbeschwerdeweg (amparo) beim Tribunal Constitucional offen.

Konkret bestätigte das Tribunal Supremo die im Juni verhängten Strafen: José Luis Ábalos wurde zu insgesamt 24 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, sein früherer Berater Koldo García zu 19 Jahren und acht Monaten. Die Verurteilungen betreffen nach Auffassung des Gerichts Straftatbestände wie die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Bestechung (Cohecho), Veruntreuung (malversación) und Amtsanmaßung beziehungsweise Einflussnahme (tráfico de influencias) im Zusammenhang mit Auftragsvergaben für Schutzmasken in der Corona‑Pandemie und mit angeblichen Bevorzugungen bei Anstellungen in öffentlichen Unternehmen.

Das Urteil aus dem Juni legt der Kammer zufolge umfangreiche Beweiserwägungen zugrunde; die Verteidigung hatte unter anderem eine Verletzung der Verteidigungsrechte und der Unschuldsvermutung gerügt. Das Tribunal Supremo hält diese Rügen für bereits geprüft oder für den Instanzenweg des Incident de nulidad als ungeeignet.

Der Unternehmer Víctor de Aldama, der im Verfahren als Mitbeteiligter genannt wurde, erhielt eine mildere Strafe mit aufsichtsrechtlichen Auflagen und bleibt nach den Entscheidungen in Teilen ohne Haftvollzug.

Rechtsmittelrechtlich können Ábalos und García nun eine Verfassungsbeschwerde beim Tribunal Constitucional einlegen; die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten dieser Verfassungsbeschwerde werden separat zu prüfen sein. Die Entscheidung des Obersten Gerichts vom 14. Oktober 2026 beendet jedenfalls die ordentliche gerichtliche Prüfung der Hauptsache und bestätigt den Verfahrensstand vom 22. Juni 2026.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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